Hallo zusammen,
Ich habe gerade einen Ablehnungsbescheid für den Master-Studiengang Psychologie erhalten. Alle Informationen im Ablehnungsbescheid und im Internet, die ich zum Nachrückverfaren gefunden habe, beziehen sich auf den Bachelor/das Staatsexamen. Hier müsse man nichts mehr tun, um am Nachrückverfahren teilzunehmen.
Nun ist also meine Frage, ob es im Master genauso ist und man somit automatisch am Nachrückverfahren teilnimmt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Lea