Ich habe heute einen Ablehungsbescheid für den Master Journalistik und Kommunikationswissenschaft erhalten, wurde also laut E-Mail "nicht zum aktuellen Hauptverfahren zugelassen". Muss ich mich für das Nachrückverfahren explizit erneut bewerben? Und bis wann ist die Immatrikulationsfrist, nach deren Ablauf theoretisch noch mal weitere Plätze frei werden?
wenn Sie eine Kapazitätsablehnung für einen Masterstudiengang erhalten haben, nehmen Sie automatisch an einem möglichen Nachrückverfahren statt, sofern eines stattfindet. Ob und wann es ein Nachrückverfahren für Ihren Studiengang geben wird, steht noch nicht fest. Sie werden nur informiert, wenn ein Nachrückverfahren stattfindet und Sie darüber eine Zulassung erhalten haben.
Der Zeitpunkt eines möglichen Nachrückverfahrens ist unabhängig von der derzeitigen Immatrikulationsfrist. Es kann sein, dass ein mögliches Nachrückverfahren z.B. erst kurz vor Beginn der Vorlesungszeit durchgeführt wird. Hier müssen Sie sich also bitte gedulden und im besten Fall sich alternative Pläne zurechtlegen. Wie geschrieben, Sie werden nur informiert, sollten Sie eine Zulassung im Nachrückverfahren erhalten.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg