die "Angabe zu nicht bestandenen Prüfung" bezieht sich auf endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen. Wenn Sie die Prüfungsleistung erst noch absolvieren, trifft es für Sie nicht zu. Wählen Sie also bitte „Nein“.
Zur zweiten Frage steht dort als Hinweis:“ Falls noch nicht vorhanden, bis spätestens zum Ablauf des 1. Fachsemesters im Masterstudiengang (31.03. bzw. 30.09.) nachzureichen.“ Sie haben, soweit ich Sie verstanden habe, des Abschluss des Erstudiums noch nicht. Sie können also das Abschlusszeugnis später nachreichen.
Denken Sie bitte daran unter: „Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge.“ Die Auswahl „Ja“ zu treffen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg