Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Zusage für ein Masterstudium an der Universität Hamburg erhalten.
Ich habe noch von meiner Immatrikulation für den Bachelor (2016) eine Bestätigung, dass ich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit bin. Kann ich diese bei der Immatrikulation einreichen oder benötige ich einen aktuellen Bescheid?
Mit freundlichen Grüßen!