Frist Zahlung Semesterbeitrag

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Hallo123
Beiträge: 5
Registriert: Do 20. Aug 2020, 10:02

Bearbeitet Frist Zahlung Semesterbeitrag

Beitrag von Hallo123 »

Guten Tag,

Ich habe den Zulassungsbescheid für den Master erhalten und auch alle nötigen Unterlagen eingereicht. Ich habe nun die vorläufigen Unterlagen erhalten inkl. vorläufiges Semesterticket. Da ich immer noch auf Rückmeldungen anderer Universitäten warte, wollte ich fragen, bis zu welcher Frist der Semesterbeitrag eingegangen sein muss, damit die Immatrikulation ermöglicht wird und ich nicht den Studienplatz verliere?
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Frist Zahlung Semesterbeitrag

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Hallo123 ,

für Studierende, die sich erstmalig zum Wintersemester 2020/21 an der Universität Hamburg immatrikulieren, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlungsfrist für den Semesterbeitrag des Wintersemesters 2020/21. Eine Zahlungsfrist wird erst im Verlauf des Semesters gesetzt. Sollte der Semesterbeitrag bis zum Zeitpunkt der Fristsetzung noch nicht bei uns eingegangen sein, dann werden Sie entsprechend über diese Frist informiert.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Zahlung des Semesterbeitrags für die endgültige Immatrikulation erforderlich ist. Solange die Überweisung des Semesterbeitrags bei uns nicht registriert wurden, sind Sie nur vorläufig in Ihrem Studiengang immatrikuliert. Es liegt also in Ihrem Interesse den Semesterbeitrag zeitnah zu bezahlen, da Sie weder endgültige Semesterunterlagen noch die Online-Semesterbescheinigung erhalten, wenn Sie noch nicht endgültig immatrikuliert sind.

Sie können sich diesen Ablauf nach der Einschreibung auch nochmals detailliert auf unserer Webseite durchlesen: www.uni-hamburg.de/ae.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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