Frage an Immatrikulation

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xuada
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Registriert: Do 8. Okt 2020, 15:25

Bearbeitet Frage an Immatrikulation

Beitrag von xuada »

Vor dem 1. November kann ich aufgrund der Corona-Epidemie kein gültiges Sprachzeugnis abgeben. Bioinformatik ist nur im Wintersemester zu bewerben. Es gibt keine Bewerbung für das Sommersemester, so dass ich ein ganzes Jahr warten muss, um an der Universität Hamburg Bioinformatik zu studieren.

Deshalb möchte ich Sie fragen, ob ich mich in diesem Wintersemester vorläufig mit dem DSH-1-Zertifikat immatrikulieren kann. Ich werde mein gültiges Sprachzeugnis innerhalb eines Semesters abgeben.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen.
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Frage an Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r xuada,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Immatrikulation an der Universität Hamburg nicht mögliche ist, wenn Sie den erforderlichen Nachweis der Deutschkenntnisse (siehe www.uni-hamburg.de/dsh) nicht innerhalb der Nachreichfrist bis zum 01.11.2020 erbringen.

Sollten Sie keinen entsprechenden Nachweis bis zu diesem Datum einreichen, wird Ihre Zulassung leider zurückgenommen, da Sie eine Zugangsvoraussetzung zum Studium nicht fristgerecht nachgewiesen haben. Eine bedingte Immatrikulation ohne den Nachweis der Deutschkenntnisse gibt es an der Universität Hamburg bedauerlicherweise nicht.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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