Liebe Rebekka,
an der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für die Bewerbungsverfahren in den Masterstudiengängen und damit auch für die Prüfung der ersten Studienabschlüsse verantwortlich.
In der Regel wird als Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang der Abschluss des entsprechen Bachelorstudiengangs der Universität Hamburg
oder eines vergleichbaren Studiengangs genannt. Für manche Studiengänge werden sehr spezifische zusätzliche Anforderungen ergänzt und bei anderen ist nur der Hinweis auf die Vergleichbarkeit zu finden.
Sie können sich dies am Beispiel der Bewerbungsinformationen für das Wintersemester 2020/21 für die Masterstudiengänge ansehen. Diese finden Sie in unserem Studienangebot auf den Webseiten der einzelnen Masterstudiengänge unter "Bewerbung":
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gebot.html.
Ich würde Ihnen raten sich zunächst die Bewerbungsinformationen für den oder die Masterstudiengänge, für die Sie sich interessieren, durchzulesen. Die finale Entscheidung erfolgt in der Regel erst im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, wenn Sie Ihren Abschluss zur Bewerbung eingereicht haben und der Fachbereich oder die Fakultät diesen geprüft hat.
Sie können sich aber in der Regel auch schon vorher an den zuständigen Fachbereich bzw. die zuständige Fakultät wenden und um eine Einschätzung bitten, ob Ihr erster Studienabschluss als vergleichbar betrachtet wird. Hierzu müssten Sie sich bitte direkt an das für den jeweiligen Studiengang zuständige
Studienbüro wenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter