Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war bis letzten Sommersemester 2020 an der Uni Hamburg als LL.M Student an der Fakultät für Rechtswissenschaft immatrikuliert . Meine Matikel-Nr ist 7323305. ich habe mein Studium mit einem Magister erfolgreich absolviert. Ich habe ein Sommersterntickt, das von 01.04 bis 30.09 2020 gültig war, bekommen. ich bin Ausländer und habe gehört, dass man - wegen Corona - den letzten Sommersemesterberg nicht bezahlen bzw. überweisen muss. Deswegen habe ich dies nicht getan. Gestern müsste ich meine StiNe überprüfen und dort habe ich festgestellt, dass ich wegen der fehlenden Überweisung meines Sommersemesterbeitrags am 28.7 2020 exmatrikuliert bin. Die Exmatrikulation hat bis jetzt keine negate Folge. ich befürchte aber dass dies später eine Aufnahme eines Promotionsstudiums beeinflussen kann. Die Frage ist jetzt ob es möglich ist, den Sommersemesterberg unter einem bestimmten Verwendungszweck überweisen kann, sodass die Exmatrikulation rückwirkendig macht. Für Ihre Antwort bedanke ich mich bei Ihnen Im Voraus.