Guten Tag,
die Abgabefristen für Abschlussarbeiten sind aufgrund der Pandemie bedingten Unzulänglichkeiten verlängert worden. Hat dies Auswirkungen auf die Frist zur Nachreichung eines Bacherlorzeugnisses, bei einer vorläufigen Zulassungsbescheinigung in einem Masterstudiengang (bisher 31.03.), oder bleibt diese so bestehen ?
Vielen Dank und freundliche Grüße