Liebe*r JS2021,
Sie finden die erforderlichen Informationen für eine Bewerbung in den
Bewerbungsinformationen für den Studiengang M.A. Romanistische Linguistik.
1) Benötige ich für den Master erneut eine Bestätigung meiner Krankenversicherung, auch wenn ich im Bachelor bereits an der Universität Hamburg eingeschrieben bin?
Nein, bereits immatrikulierte Studierende der Universität Hamburg müssen zur Immatrikulation keinen Nachweis der Krankenversicherung einreichen.
2) Ich schreibe gerade meine Bachelor-Arbeit, habe also noch nicht das Abschlusszeugnis vorliegen. Soll ich in diesem Fall eine Kopie des Transcript of Records beifügen? Dieses ist vom November und es geht daraus hervor, dass ich mein Bachelor-Studium in diesem Semester abschließen kann.
Ja, im Abschnitt "
Einzureichende Bewerbungsunterlagen" (s.o.) wird für den Fall, dass der Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen wurde, darauf hingewiesen, dass "ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote" einzureichen ist.
3) Sollen außer dem Transcript of Records (und eventuell der Bescheinigung der Krankenversicherung) noch weitere Nachweise eingereicht werden? Laut der Checkliste scheint es alles zu sein.
Alle zur Bewerbung einzureichenden Unterlagen sind explizit in den Bewerbungsinformationen für diesen Studiengang genannt (s.o.).
Da Sie den Ausdruck "Checkliste" benutzen und den Nachweis der Krankenversicherung erwähnt haben, vermute ich, dass Sie sich das falsche Dokument angesehen haben.
Kanne es sein, dass Sie sich die "Checkliste für die
Immatrikulation" und nicht die
Bewerbungsinformationen angesehen haben? Bewerbung und Immatrikulation sind zwei verschiedene Prozesse. Es sind verschiedene Dokumente bei unterschiedlichen Stellen der Universität einzureichen.
Stelle Sie also sicher, dass Sie sich wirklich die Bewerbungsinformationen (s.o.) anschauen, wenn Sie wissen wollen, welche Unterlagen Sie bei welcher Stelle im Rahmen der Bewerbung einreichen müssen.
Die Checklisten für die Immatrikulation für das Sommersemester 2021, die Sie dann später nach der Zulassung benötigen, sind aktuell noch nicht veröffentlicht. Diese werden in Kürze auf der
entsprechenden Webseite und auch in Ihrem Zulassungsbescheid zu finden sein.
4) Wohin genau muss ich die ausgedruckte Bewerbung danach schicken? Gibt es auch eine Möglichkeit, die Unterlagen selbst vor Ort von außen in den Briefkasten zu werfen?
Die Anschrift des für den Bewerbungsprozess zuständigen
Institut für Romanistik ist in den Bewerbungsinformationen (s.o.) zu finden.
5) Wann erhalte ich einen Bescheid über die Zulassung/Ablehnung und innerhalb welcher Zeit muss ich mich dann einschreiben?
Die Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens des Sommersemesters 2021 für die Masterstudiengänge werden am
17.02.2021 bekannt gegeben. Zu diesem Datum finden Sie den entsprechenden Bescheid in Ihrem STiNE-Account. Die Immatrikulationsfrist beträgt ab diesem Datum 7 Tage (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" -
https://www.uni-hamburg.de/onlinebewerbung).
6) Soll ich die aktuell laufende Bachelor-Prüfung auch als Eintrag unter "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" angeben, wenn ich diese noch nicht abgeschlossen habe? Falls ja, was soll hierbei als Prüfungsdatum eingetragen werden?
Nein, Semester, die Sie noch nicht studiert haben, und Prüfungen, die Sie noch nicht abgelegt haben, sind unter "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" nicht einzutragen.
Liebe Grüße
Thomas Walter