Guten Tag,
Ich studiere Wirtschaftsingenieurwesen und bin aktuell dabei meine Bachelorarbeit fertigzustellen. Parallel bin ich seit dem WS 20/21 bereits im Master WiIng eingeschrieben, da ich dort direkt weiter studieren möchte.
Normalerweise soll man das Bachelorzeugnis in diesem Fall bis zum 31.3. nachreichen, da nun aber die Fristen für die Bachelorarbeit um 6 Wochen verlängert wurden, und ich meine Arbeit dadurch erst am 5.4. abgeben muss, bin ich mir unsicher was das für meinen Master bedeutet.
Kann ich also durch die verlängerten Fristen auch mein Zeugnis noch nachreichen und so weiter im Master eingeschrieben bleiben?
Und wie läuft das mit dem Semesterbeitrag/-bescheinigung/-ticket?
Nennen Sie mir gerne Ansprechpartner, an die ich mich ggf. wenden kann. Leider hat das für meinen Studiengang zuständige HWI Prüfungsamt mir nur "Wenden Sie sich bitte an die Universität Hamburg" sagen können.
Vielen Dank, Fritz Weise