Liebe Tabea,
1) Es ist wichtig zu verstehen, dass an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten für die Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Anforderungen, die notwendigen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsprozess, je nach Masterstudiengang für den Sie sich bewerben.
Die spezifischen Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und Bewerbungsschritte finden Sie in den Bewerbungsinformationen der einzelnen Masterstudiengänge:
https://www.uni-hamburg.de/liste-master.
M.A. Soziologie:
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf.
Bitte beachten Sie, dass diese Bewerbungsinformationen aus dem Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2020/21 stammen und noch bis zum Beginn der Bewerbungsphase des Wintersemesters 2021/22 [01.06.2021 bis 15.07.2021] aktualisiert werden. Wir rechnen zwar nicht mit größeren Veränderungen, aber Sie sollten dennoch zu Beginn der Bewerbungsphase prüfen, ob Änderungen erfolgt sind. Die Bewerbungsinformationen werden unter "Bewerbung" in der Beschreibung des Studiengangs veröffentlicht:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ar-titel-4.
2) In den Bewerbungsinformationen unter "Zugangsvoraussetzungen" bzw. unter "Einzureichende Bewerbungsunterlagen" finden Sie die folgenden Hinweise für Bewerber*innen, die Ihren Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen haben:
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, kann dies bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden. Zu den in diesem Fall einzureichenden Dokumenten vgl. „Einzureichende Bewerbungsunterlagen“ weiter unten.
[...]
Abschlusszeugnis Ihres Hochschulstudiums oder vorläufiges Transcript of Records
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren und kein Abschlusszeugnis mit Note vorweisen können, reichen Sie in jedem Fall ein aktuelles Transcript ofRecords mit vorläufiger Durchschnittsnote ein. Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen.
Da in den Bewerbungsinformationen keine Mindestanzahl an Leistungspunkten ("CPS") für die Bewerbung genannt wird, gelten diesbezüglich auch keine Beschränkungen.
Bitte bedenken Sie aber, dass Sie den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums spätestens zum Ende des ersten Mastersemesters durch Einreichung des Zeugnisses an der Universität Hamburg nachweisen müssen. Das bedeutet, dass uns bei einer Immatrikulation für das Wintersemester 2021/22 das Zeugnis spätestens bis zum 31.03.2022 vorliegen muss.
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie hierzu noch weitere Fragen haben sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Walter