Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe meine Bewerbung um einen Studienplatz für den Master in Psychologie bereits abgeschickt. Jetzt habe ich erfahren, dass laut Auswahlsatzung ein gewichtetes Mittel aus der Hochschulzugangsberechtigung und der Note des Bachelorstudienganges Psychologie gebildet wird.
Vor meinem Bachelor in Psychologie habe ich bereits ein anderes Studium abgeschlossen. Also besitze ich ja dementsprechend zwei Hochschulzugangsberechtigungen (Abitur und Bachelor Erststudium).
Ist es möglich, für das gewichtete Mittel NICHT meine Abiturnote, sondern die Note meines Erststudiums zu verwenden? Also das gewichtete Mittel aus 50% Note Erststudium und 50% Note Zweitstudium zu errechnen?
Wenn das möglich ist, wie würde das funktionieren? Ich vermute Mal, ich müsste unter "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" statt "Gymnasium (aHR)" "Bachelor" angeben. Ist das richtig? Ist es in STiNE überhaupt möglich, "Bachelor" als HZB anzugeben?
Leider kann ich meine abgeschickte Bewerbung nicht mehr in STiNE löschen und eine neue Bewerbung anlegen.
Wenn es möglich ist, das gewichtete Mittel aus den Noten von Erststudium und Zweitstudium zu erstellen, könnten Sie meine Bewerbung dann nochmal öffnen, sodass ich als HZB meinen ersten Bachelor angeben kann? Oder gibt es eine andere Möglichkeit mit der Note meines Erststudiums an dem Verfahren teilzunehmen?
Die Nummer meiner Bewerbung lautet BW-1579398.
Vielen Dank und Herzliche Grüße,
Amir