Liebe*r fevx835,
1) "Erfolgt die Exmatrikulation folglich automatisch am Ende dieses Wintersemesters (31.03.2022) oder muss ich einen gesonderten Antrag stellen?"
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
(www.uni-hamburg.de/exmatrikulation)
2) "Da ich mich bereits für das Referendariat Anfang Februar in Hamburg beworben habe (und voraussichtlich einen Platz erhalten werde), stellt sich mir die Frage, ob es problematisch sein könnte, wenn ich noch bis Ende März einen Studentenstatus habe."
Sie können sich durch den entsprechenden Antrag in Ihrem STiNE-Account exmatrikulieren lassen, falls dies erforderlich sein sollte.
Ob und bis zu welchem Zeitpunkt Sie im Kontext des Übergangs in den Vorbereitungsdienst exmatrikuliert seien müssen, müssten Sie bitte beim zuständigen
Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) erfragen.
3) "Des Weiteren verfüge ich derweil noch über einen Bibliotheksausweis der Staats- und Universitätsbibliothek sowie über eine Zugangskarte zum Gebäude in der City Nord. Wann und wo muss ich diese abgeben?"
a) Der Bibliotheksausweis wird immer nur zeitlich befristet freigeschaltet und muss nach Ablauf der Mitgliedschaft verlängert werden, falls dies gewünscht ist. Die Laufzeit können Sie in Ihrem
Bibliothekskonto unter "Persönliche Angaben" sehen.
Falls Sie Ihre Mitgliedschaft verlängern wollen, nachdem Sie bereits nicht mehr an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, können Sie sich auf den
Webseiten der Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky über die Konditionen informieren.
b) Bezüglich der Zugangskarte für den Überseering 35 liegen mir leider keine Informationen vor. Sie müssten sich diesbezüglich bitten bei den Kolleg*innen in einem dort ansässigen
Studienbüro informieren, ob eine Abgabe erforderlich ist.
Liebe Grüße
Thomas Walter