Liebe LuisaS.,
1) "Bin ich richtig informiert, dass dann erst die endgültige Immatrikulation erfolgt?"
Nein, das ist nicht korrekt. Die endgültige Immatrikulation erfolgt schon bevor der Nachweis des erfolgreichen Erststudiums bzw. die zugehörige Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule nachgereicht wurden. Allerdings steht die Immatrikulation unter der Bedingung, dass der Abschluss und die Exmatrikulationsbescheinigung im Verlauf des ersten Mastersemesters nachgereicht werden.
2) Da zur Bearbeitung Ihrer Anfrage personenbezogene Daten erforderlich sind, würde ich Sie bitten, uns über das
Kontaktformular des Campus-Centers zu kontaktieren. Meine zuständigen Kolleg*innen werden dann prüfen, wieso Sie momentan noch keine endgültigen Semesterunterlagen und keine Semesterbescheinigung erhalten haben und Ihnen eine entsprechende Rückmeldung geben.
3) "Kann ich mich auch mit den vorläufigen Semesterunterlagen auf ein Deutschlandstipendium in diesem Wintersemester bewerben?"
Ich gehe stark davon aus, dass weder die vorläufigen noch die endgültigen Semesterunterlagen (d.h. Studierendenausweis und Semesterticket) die richtigen Unterlagen für eine Stipendiumsbewerbung sind.
In fast allen Kontexten erfolgt der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Hamburg durch die Semesterbescheinigung ("Immatrikulationsbescheinigung"). Ich nehme an, dass Sie also bei einer Bewerbung für ein Stipendium die Semesterbescheinigung einreichen müssen. Auch diese haben Sie momentan noch nicht erhalten (siehe Punkt 2).
Liebe Grüße
Thomas Walter