Bewerbung in ein höheres Fachsemester Master Lehramt

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JuHa93
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Registriert: So 24. Okt 2021, 18:35

Bearbeitet Bewerbung in ein höheres Fachsemester Master Lehramt

Beitrag von JuHa93 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere momentan an der CAU zu Kiel im Master "Lehramt für Gymnasien". Ich muss durch den Jobwechsel von meinem Ehemann nach Hamburg ziehen und würde dort meinen Master gerne beenden.

1. Ist es möglich mich zum Frühjahrssemester zu bewerben, da hier vielleicht ein Härtefallantrag greifen würde?
2. Kann ich überhaupt einfach so wechseln oder müssen dann Plätze frei sein? Die NC-Regelung verwirrt mich noch etwas.
3. Ich studiere Deutsch und Wirtschaft/Politik. Ist die Fächerkombination zulässig in Hamburg?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand antworten würde.

Freundliche Grüße und vielen Dank!
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbung in ein höheres Fachsemester Master Lehramt

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe JuHa93,

1) "Bewerbung in ein höheres Fachsemester Master Lehramt"

An der Universität Hamburg kann man sich grundsätzlich nur für das erste Fachsemester eines Masterstudiengangs bewerben. Dies gilt ausnahmslos für alle Masterstudiengänge (inkl. der Lehramts-Masterstudiengänge).

2) "Ist es möglich mich zum Frühjahrssemester zu bewerben, da hier vielleicht ein Härtefallantrag greifen würde?"

Eine Bewerbung für ein Sommersemester ("Frühjahrssemester") ist für keinen unserer Bachelor- oder Master-Lehramtsstudiengänge möglich. Für Lehramtsstudiengänge kann man sich prinzipiell nur für ein Wintersemester bewerben.

3) "Kann ich überhaupt einfach so wechseln oder müssen dann Plätze frei sein?"

a) Wenn Sie an der Universität Hamburg einen Master-Lehramtsstudiengang studieren wollen, dann müssen Sie sich innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen (Bewerbungsfrist des Wintersemesters 2022/23: 01.06.2022 bis 15.07.2022) für das erste Fachsemester dieses Studiengangs bewerben und im regulären Auswahlverfahren eine Zulassung erhalten.
In den vergangene Jahren konnten aber immer alle Bewerber*innen für die Master-Lehramtsstudiengänge zugelassen werden, die die formalen Zugangsvoraussetzungen (siehe Punkt 6) erfüllt haben. Es gab also keine Ablehnungen aus kapazitären Gründen.

b) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiengangs anschauen. Die Links zu den Studienplänen finden Sie auf folgender Webseite: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.

Im Rahmen der Anerkennung vorhandener Leistungen beim zuständigen Fachbereich nach der Immatrikulation wird dann gegebenenfalls auch ein Hochstufung in das den Leistungen entsprechende Fachsemester vorgenommen.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

4) "Die NC-Regelung verwirrt mich noch etwas."

Die Regelungen zum Numerus clausus gelten nur für die grundständigen Studiengänge (d.h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) und werden nicht für Masterstudiengänge angewendet.

Wie bereits gesagt fanden in den letzten Jahren keine Auswahlverfahren in den Master-Lehramtsstudiengängen statt und alle Bewerber*innen wurde zugelassen. Falls ein Auswahlverfahren zukünftig erforderlich sein sollte, so würde die folgende Auswahlsatzung gelten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ed-med.pdf.

5) "Ich studiere Deutsch und Wirtschaft/Politik. Ist die Fächerkombination zulässig in Hamburg?"

Sie finden detaillierte Informationen zu unseren Master-Lehramtsstudiengängen auf folgender Webseite: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... l#12389046.

Die möglichen Fächerkombinationen für den Studiengang "M.Ed. Lehramt an Gymnasien" können Sie hier nachlesen: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... asien.html.

Die Kombination Deutsch und Sozialwissenschaften wird an der Universität Hamburg für diesen Studiengang angeboten. Dabei entspricht das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften an der Universität Hamburg dem von Ihnen genannten Fach "Wirtschaft/Politik" (siehe S.58 https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffen ... df#page=58).

6) Ausführliche Information zu den geltenden Zugangsvoraussetzungen für unsere Master-Lehramtsstudiengänge finden Sie auf folgender Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.
Sie müssten bitte prüfen, ob Ihr Bachelorstudiengang diese Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Falls Sie nach dem Lesen der verlinkten Informationen noch weitere Fragen haben sollten, lassen Sie es mich bitte wissen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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