BA-Studienleistungen im 1. Mastersemester absolvieren

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fewx054
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Bearbeitet BA-Studienleistungen im 1. Mastersemester absolvieren

Beitrag von fewx054 »

Hallo,

ich überlege mein Bachelorstudium LAGym nächstes SS abzuschließen und mit dem entsprechenden Master zu beginnen.

Es ist offenbar möglich, einzelne Studienleistungen des Bachelors noch bis zum Ende des ersten Mastersemesters zu absolvieren. Ich überlege dies zu tun, habe aber dazu zwei Fragen:
- Ist es notwendig, dafür einen besonderen Antrag in dem betreffenden Fach zu stellen oder gibt es andere wichtige formale Dinge, die beachtet werden müssen?
- Was passiert, wenn man nicht alle Leistungen bis zum Ende des ersten Mastersemesters erbringen kann- fällt man dann in den Bachelor zurück und gilt dann auch die Bachelorarbeit als nicht bestanden? Gibt es in diesem Fall Dinge oder Konsequenzen, die man beachten sollte?

Außerdem noch eine andere Frage zur Masteranmeldung:
Angenommen, ich melde meine Bachelorarbeit an, bewerbe mich für den Master und falle zum Beispiel im SS bei einer Prüfung durch, welche nur jeden Sommer angeboten wird.
Bin ich dann verplichtet, im selben Semester an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen, oder kann ich mich dann noch entscheiden, den Master erst ein Jahr später zu beginnen um den Kurs im nächsten Sommer nocheinmal zu belegen?

Vielen Dank für eine kurze Rückantwort und viele Grüße,

Irina
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: BA-Studienleistungen im 1. Mastersemester absolvieren

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Irina,

1) "Es ist offenbar möglich, einzelne Studienleistungen des Bachelors noch bis zum Ende des ersten Mastersemesters zu absolvieren."

Ich vermute, Sie beziehen sich auf die Möglichkeit, den Nachweis des abgeschlossenen Bachelorstudiums, welches Sie für den jeweiligen Master qualifiziert, bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen. Studierende im Bachelor-Master-Übergang können also im ersten Mastersemester parallel im Bachelorstudiengang und im Masterstudiengang immatrikuliert sein.

2) "Ist es notwendig, dafür einen besonderen Antrag in dem betreffenden Fach zu stellen oder gibt es andere wichtige formale Dinge, die beachtet werden müssen?"

Da die Möglichkeit den Bachelorabschluss bis zum Ende des ersten Mastersemesters abzuschließen für alle Masterstudierenden der Universität Hamburg besteht und es sich um eine allgemeine Nachreichfrist handelt, müssen Sie hierfür keinen Antrag stellen.

Eventuell ist noch der Hinweise relevant, dass Studierende, die den für den Master qualifizierenden Bachelorstudiengang an der Universität Hamburg studieren, das Bachelorzeugnis nicht selbstständig einreichen müssen, da die Information über den erfolgreichen Abschluss durch eine interne Meldung der zuständigen Stellen der Universität Hamburg an uns erfolgt.
Nur Studierende, die den Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben haben, müssen das Zeugnis selbstständig innerhalb des ersten Mastersemester nachreichen (siehe www.uni-hamburg.de/ae).

3) "Was passiert, wenn man nicht alle Leistungen bis zum Ende des ersten Mastersemesters erbringen kann- fällt man dann in den Bachelor zurück und gilt dann auch die Bachelorarbeit als nicht bestanden?"

Wenn der Bachelorstudiengang nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters abgeschlossen wird; wenn also von externen Bewerber*innen kein Bachelorzeugnis eingereicht wird bzw. bei internen Bewerber*innen keine entsprechende interne Meldung vorliegt, werden Studierende aus dem Masterstudiengang exmatrikuliert, da dann eine Zugangsvoraussetzung für den Master nicht fristgerecht nachgewiesen wurde.

Bezüglich des Bachelorstudiengangs ändert sich in diesem Fall nichts, da Sie ja im ersten Mastersemester wie beschrieben parallel im Bachelor- und im Masterstudiengang immatrikuliert waren. Die Immatrikulation für den Bachelorstudiengang hat also weiterhin Bestand. Ich würde dies allerdings nicht als ein "Zurückfallen" beschreiben, da Sie in dem beschriebenen Szenario die ganze Zeit im Bachelorstudiengang immatrikuliert waren und somit auch nach der Exmatrikulation aus dem Master weiterhin im Bachelor immatrikuliert sind.

Die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang hat also keine Konsequenzen für das Bachelorstudium. In dem geschilderten Szenario haben Sie die Nachreichfrist für den Bachelorabschluss, der eine Zugangsvoraussetzung für den Master ist, nicht eingehalten. Die Folge ist die Exmatrikulation aus dem Master.
Bezüglich des Bachelorstudiengangs wurden keine Regelungen verletzt bzw. keine Frist nicht eingehalten und folglich bleiben Sie regulär im Bachelorstudiengang immatrikuliert.

4) "Gibt es in diesem Fall Dinge oder Konsequenzen, die man beachten sollte?"

In der Regel bewerben sich Studierende, die den Bachelorstudiengang nicht innerhalb des ersten Mastersemesters abgeschlossen haben, einfach bei der nächsten Gelegenheit erneut für den Masterstudiengang.

Leistungen, die Sie im Rahmen der "ersten" Immatrikulation für den Master erbracht haben, können Sie sich nach erneuter Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation für den Masterstudiengang am zuständigen Fachbereich bzw. an der zuständigen Fakultät anerkennen lassen.

5) "Angenommen, ich melde meine Bachelorarbeit an, bewerbe mich für den Master und falle zum Beispiel im SS bei einer Prüfung durch, welche nur jeden Sommer angeboten wird. Bin ich dann verplichtet, im selben Semester an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen, oder kann ich mich dann noch entscheiden, den Master erst ein Jahr später zu beginnen um den Kurs im nächsten Sommer nocheinmal zu belegen?"

In Ihrem Beispiel, wenn ich dieses richtig verstehe, können Sie aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung im Bachelorstudiengang den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachweisen. Es ist irrelevant, aus welchem Grund dies der Fall ist. Es greifen dann einfach die oben beschriebenen Regelung. Sie werden aus dem Master aufgrund der nicht fristgerecht nachgewiesen Zugangsvoraussetzung exmatrikuliert und verbleiben regulär im Bachelorstudiengang.

Wie Sie dann Ihr weiteres Bachelorstudium angehen, wann Sie dieses abschließen bzw. wann Sie sich erneut für den Master bewerben ist Ihre Entscheidung.

Liebe Grüße
Thomas Walter
fewx054
Beiträge: 27
Registriert: Mi 15. Sep 2021, 14:40

Re: BA-Studienleistungen im 1. Mastersemester absolvieren

Beitrag von fewx054 »

Lieber Thomas Walter,

vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht und die Informationen! Das hilft mir wirklich sehr weiter bei meiner Entscheidung!

Vielleicht noch zwei Fragen dazu:

Zu 3) Müsste ich eine erfolgreich bestandene Bachelorarbeit noch einmal schreiben, falls die vorläufige Masterzulassung am Ende des ersten Master-Semesters wegen fehlender Prüfungsleistungen erlischt oder würde diese auch angerechnet werden?

Zu 5) Nur damit ich es richtig verstanden habe: Würde es theoretisch auch gehen, dass man sich mit noch ausstehenden Leistungen aus dem Bachelor für den Master bewirbt und sich dann aber noch im ersten Mastersemester entscheidet, diese fehlenden Bachelorprüfungen nicht zu machen und diese somit nicht fristgemäß erbringt (z.B. etwa weil man sich auf die Prüfungen noch nicht gut genug vorbereitet fühlt ?). Dh. der Grund ist völlig irrelevant und es gibt keine Konsequenzen, wenn man die Bachelorleistungen nicht fristgemäß nachreicht außer dass man sich dann ein Jahr später wieder erneut auf den Master bewerben müsste?

Vielen Dank für eine kurze Antwort noch zu diesen beiden Fragen und liebe Grüße,
Irina
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: BA-Studienleistungen im 1. Mastersemester absolvieren

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Irina,

"Zu 3) Müsste ich eine erfolgreich bestandene Bachelorarbeit noch einmal schreiben, falls die vorläufige Masterzulassung am Ende des ersten Master-Semesters wegen fehlender Prüfungsleistungen erlischt oder würde diese auch angerechnet werden?"

Der Nachweis des Bachelorabschlusses innerhalb des ersten Mastersemesters ist eine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang. Es ist also keine Regelung des Bachelorstudiengangs und die Verletzung dieser Regelung hat folglich auch keine Auswirkung auf den Bachelorstudiengang.

Wenn eine Zugangsvoraussetzung für den Master nicht erfüllt wird, so macht dies Leistungen, die innerhalb eines anderen Studiengangs erbracht werden, in diesem Fall im Rahmen des für den Master qualifizierenden Bachelorstudiengangs, nicht ungültig.
Die Bachelorarbeit muss also in keinem Fall erneut geschrieben werden, da die Prüfungen des Bachelorstudiengangs von der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den Master unabhängig sind.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich beim Bachelor und beim Master um zwei verschiedene Studiengänge handelt, für die jeweils eigene Regelungen gelten.

"Zu 5) [...] Dh. der Grund ist völlig irrelevant und es gibt keine Konsequenzen, wenn man die Bachelorleistungen nicht fristgemäß nachreicht außer dass man sich dann ein Jahr später wieder erneut auf den Master bewerben müsste?"

Das ist korrekt. Es ist egal, warum eine Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang nicht fristgerecht nachgewiesen wurde. Eine erneute Bewerbung für den Master ist in jedem Fall möglich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
fewx054
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Registriert: Mi 15. Sep 2021, 14:40

Re: BA-Studienleistungen im 1. Mastersemester absolvieren

Beitrag von fewx054 »

Lieber Thomas Walter,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort! Jetzt ist alles klar, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben!! Das hat mir sehr bei meiner Entscheidung geholfen.

Vielen Dank nocheinmal und liebe Grüße,
Irina
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