Liebe*r ausaltmachneu,
1) "Muss ich mich auf den Studiengang neu in die aktuelle Studienordnung bewerben (das wäre mir prinzipiell egal, ist aber erst zum April möglich) oder kann ich über einen Antrag ohne Verzögerung in meine alte Prüfungsordnung wiedereinsteigen?"
Das hängt von den Gründen ab, aus dem Sie Ihr Studium unterbrochen haben.
a) Es gibt an der Universität Hamburg die Option der Wiedereinschreibung in den alten Studiengang ohne erneute Bewerbung, wenn einer der von uns anerkannten Gründe für die Unterbrechung vorlag. Bitte lesen Sie sich unsere
Webseite zur Wiedereinschreibung durch und prüfen Sie, ob Sie diese Bedingungen erfüllen und die entsprechenden Nachweise erbringen können.
b) Sollten Sie die Bedingungen für eine Wiedereinschreibung nicht erfüllen, dann müssten Sie sich ins erste Fachsemester des jeweiligen Masterstudiengangs bewerben, eine Zulassung erhalten und sich form- und fristgerecht immatrikulieren. Anschließend müssten Sie sich bezüglich der Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen an das zuständige
Studienbüro wenden. Die Anerkennung vorhandener Leistungen erfolgt an der Universität Hamburg prinzipiell erst nach der Immatrikulation. Ich gehe davon aus, dass im Rahmen dieser Anerkennung auch eine Hochstufung in das zu den Leistungen passende Fachsemester vorgenommen werden wird.
2) "Ich bin auf einer 80-%-Stelle fest angestellt und möchte diese Stelle nicht aufgeben. Kann ich mich als Teilzeitstudent einschreiben und die Masterarbeit in diesem Status anmelden (mal alle zeitlichen Bedenken beiseite)?"
Für die meisten Studiengänge ist ein Teilzeitstudium möglich. Es gibt allerdings in einigen Studiengängen Einschränkungen bezüglich des Teilzeitstudiums in dem Semester, in dem das Abschlussmodul absolviert wird. Sie haben den konkreten Masterstudiengang nicht genannt und müssten daher bitte prüfen, ob eine entsprechende Regelung in
den Fachspezifischen Bestimmungen bzw. der Prüfungsordnung Ihres Masterstudiengangs vorhanden ist, welche die Möglichkeiten des Teilzeitstudiums beschränkt.
Falls ein Teilzeitstatus möglich ist, würden Sie den entsprechenden Antrag nach der Immatrikulation stellen.
Ich würde Ihnen abschließend raten, zu prüfen, ob ein Teilzeitstudium in Ihrem Fall überhaupt erforderlich (siehe
www.uni-hamburg.de/teilzeit).
Vonseiten der Universität Hamburg ist ein Teilzeitstudium in der Regel nicht erforderlich, da es keine Regelung der Universität Hamburg gibt, welche die mögliche Wochenarbeitszeit von Studierenden beschränken würde. Studierende der Universität Hamburg können also auch im regulären Vollzeitstudium eine beliebige Anzahl von Stunden pro Wochen arbeiten.
Es kann aber natürlich Vorgaben Ihres Arbeitgebers oder Vorgaben arbeits- bzw. versicherungsrechtlicher Natur geben, sodass der Teilzeitstatus für Sie erforderlich wird.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter