Direkte Exmatrikulation nach erfolgreichem Abschluss??

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TimSeifert

Bearbeitet Direkte Exmatrikulation nach erfolgreichem Abschluss??

Beitrag von TimSeifert »

Guten Tag,
im Oktober werde ich meine letzten Prüfungen ablegen und dann mit dem Master CP durch sein. Ich frage mich nun...

A: ob ich mich für das WiSe 21/22 einschreiben muss, also die Semestergebühr überweisen soll? (Für den Abschluss müsste ich ja theoretisch noch Studentin sein, wenn ich also erst im November alle Noten eingetragen habe oder falls ich durchfallen sollte muss ich weiter eingeschrieben sein, richtig?)

B: Wenn A Ja bedeutet und ich weiterhin Studentin bin, werde ich dann mit erfolgreichem Eintragen aller Leistungspunkte in Stine und der Beantragung meines Zeugnisses im November direkt exmatrikuliert oder kann ich bis zum Ende des Semesters offiziell Studentin bleiben? (dies ist wichtig für Bafög)

Ich freue mich über eine baldige Antwort, liebe Grüße
Zuletzt geändert von TimSeifert am So 14. Nov 2021, 17:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Direkte Exmatrikulation nach erfolgreichem Abschluss??

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber TimSeifert,

1) "ob ich mich für das WiSe 21/22 einschreiben muss, also die Semestergebühr überweisen soll? (Für den Abschluss müsste ich ja theoretisch noch Studentin sein, wenn ich also erst im November alle Noten eingetragen habe oder falls ich durchfallen sollte muss ich weiter eingeschrieben sein, richtig?)"

Studierende der Universität Hamburg müssen in der Regel bis zur letzten Prüfung in ihrem Studiengang immatrikuliert sein. Wenn Sie also eine Prüfungsleistung im Wintersemester 2021/22 erbringen müssen, da wäre dafür in der Regel auch die Immatrikulation im Wintersemester 2021/22 erforderlich.

Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg abweichende Regelungen gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Immatrikulation bestehen muss, würde ich Sie bitten, mit Ihrem zuständigen Studienbüro abzuklären, bis zu welchem Datum Sie immatrikuliert sein müssen.

Sollte Ihnen von Ihrem Studienbüro ein Datum innerhalb des Wintersemesters genannt werden, dann müssten Sie sich für das Wintersemester 2021/22 zurückmelden. Da die Rückmeldefrist des Wintersemesters 2021/22 bereits abgelaufen ist, wäre zusätzlich eine Verspätungsgebühr von 30€ zu überweisen, da es sich um eine verspätete Rückmeldung nach Fristende handelt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#11635293).

Sollte das Datum, bis zu dem Sie zwingend immatrikuliert sein müssen, vor dem Wintersemester 2021/22 (d.h. vor dem 01.10.2021) liegen, dann müssten Sie sich nicht durch Zahlung des Semesterbeitrags zurückmelden.

Für die Korrektur von Studien- und Prüfungsleistungen, die Eintragung von Noten und die Erstellung von Abschlussdokumenten ist an der Universität Hamburg keine Immatrikulation erforderlich.

2) "Wenn A Ja bedeutet und ich weiterhin Studentin bin, werde ich dann mit erfolgreichem Eintragen aller Leistungspunkte in Stine und der Beantragung meines Zeugnisses im November direkt exmatrikuliert oder kann ich bis zum Ende des Semesters offiziell Studentin bleiben? (dies ist wichtig für Bafög)"

Wenn Sie den Semesterbeitrag des Wintersemesters 2021/22 nicht vor Ende der Rückmeldefrist am 01.10.2021 überwiesen haben, dann sollten Sie eigentlich bereits exmatrikuliert worden sein, da die Zahlung des Semesterbeitrags eine notwendige Bedingung für die Immatrikulation an der Universität Hamburg ist. Bitte prüfen Sie dies in Ihrem STiNE-Account, in dem nach einer Exmatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung unter Studium -> Dokumente zur Verfügung stehen sollte.

a) Wenn die Immatrikulation im Wintersemester 2021/22 für Sie gemäß der Auskunft Ihres Studienbüros nicht erforderlich ist, dann hätte sich diese Frage also bereits erledigt.

b) Falls Sie sich verspätet für das Wintersemester 2021/22 zurückmelden müssen und somit nach der Bearbeitung Ihre Überweisung wieder an der Universität Hamburg immatrikuliert wären, würde die folgende Regelung gelten:
"Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert." (www.uni-hamburg.de/exmatrikulation)

Bitte zögern Sie nicht, erneut zu schreiben, falls Sie noch weitere Fragen haben sollten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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