Transcript of Records und HZB zur Immatrikulation

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Ann-Kristin W.
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Bearbeitet Transcript of Records und HZB zur Immatrikulation

Beitrag von Ann-Kristin W. »

Guten Tag,

ich bin im Eilverfahren vorläufig nachgerückt und möchte mich nun immatrikulieren (Master Psychologie).
Dafür wird das Transcript of Records und die HZB verlangt. Meine Fragen sind:

1. Soll ich das ToR nehmen, welches ich bei der Bewerbung genommen habe, also auf dem die gleiche vorläufige Note steht? Oder soll ich das aktuellste nehmen auf dem eine andere (bessere) Note steht, und zu sehen ist, dass alle Credits (bis auf Abschlussarbeit) vorhanden sind?

2. Soll ich als HZB mein Abitur einreichen oder mein Bachelor-Zeugnis des Erststudiums? Zur Bewerbung habe ich das Erststudium genutzt.

Viele Grüße und bereits Danke für die Antwort,
Ann-Kristin
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Transcript of Records und HZB zur Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Ann-Kristin W.,

1) "Soll ich das ToR nehmen, welches ich bei der Bewerbung genommen habe, also auf dem die gleiche vorläufige Note steht?

Ja. Bitte reichen Sie das ToR ein, mit dem Sie sich auf den Studienplatz beworben haben und auf dem folglich Ihre Angaben in der Online-Bewerbung basieren.

2) "Oder soll ich das aktuellste nehmen auf dem eine andere (bessere) Note steht, und zu sehen ist, dass alle Credits (bis auf Abschlussarbeit) vorhanden sind?"

Nein.

3) "Soll ich als HZB mein Abitur einreichen oder mein Bachelor-Zeugnis des Erststudiums? Zur Bewerbung habe ich das Erststudium genutzt."

Wenn Sie in der Online-Bewerbung als HZB Ihr Erststudium angegeben haben, dann müssten Sie bitte zur Immatrikulation auch diese HZB ("Bachelor-Zeugnis des Erststudiums") einreichen.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben sollten.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Ann-Kristin W.
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Re: Transcript of Records und HZB zur Immatrikulation

Beitrag von Ann-Kristin W. »

Lieber Herr Walter,

vielen Dank für ihre schnelle und hilfreiche Antwort!
Es hat sich noch eine weitere Frage ergeben, die jedoch sehr juristisch ist.
Wissen Sie, ab wann ich mit einer tatsächlichen Immatrikulation rechnen kann, also ab wann von der Uni keine Beschwerde mehr zu erwarten ist? Und wie wird mir die tatsächliche Immatrikulation mitgeteilt?

Liebe Grüße,
Ann-Kristin
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Transcript of Records und HZB zur Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Ann-Kristin,

1) "Wissen Sie, ab wann ich mit einer tatsächlichen Immatrikulation rechnen kann, also ab wann von der Uni keine Beschwerde mehr zu erwarten ist?"

Die Bearbeitung des Immatrikulationsantrages sollte eigentlich innerhalb weniger Werktage abgeschlossen sein, weil zum jetzigen Zeitpunkt nur noch wenige Studierende für das Wintersemester 2021/22 immatrikuliert werden. Insofern gehe ich davon aus, dass Sie bereits immatrikuliert wurden.

Die Immatrikulation für alle Masterstudiengänge erfolgt natürlich unter der Auflage, dass der Nachweis des erfolgreichen Bachelorabschlusses innerhalb des ersten Mastersemesters erfolgt, sofern dieser nicht bereits zur Immatrikulation eingereicht wurde. Studierenden, die den für den Master qualifizierenden ersten Studienabschluss an der Universität Hamburg erwerben, müssen das Zeugnis allerdings nicht selber bei uns nachreichen, da diese Information durch eine interne Meldung des jeweils zuständigen Fachbereiches erfolgt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10234034).

2) "Und wie wird mir die tatsächliche Immatrikulation mitgeteilt?"

Die Studiengänge, für die Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, werden Ihnen in Ihrem STiNE-Account angezeigt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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