Wartesemster Fern-Hochschule

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m.lue
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Registriert: Mo 6. Dez 2021, 10:29

Bearbeitet Wartesemster Fern-Hochschule

Beitrag von m.lue »

Hallo,

ich würde gerne die Zeit bis zur Zulassung zum Psychologie Master an der Uni Hamburg überbrücken und zwischenzeitlich an der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) einen Psychologie Master beginnen. Wie wirkt sich ein Studium an der Hamburger Fern-Hochschule auf die Wartesemester aus?

Mit freundlichen Grüßen

M.Lue
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Wartesemster Fern-Hochschule

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r M.Lue,

Sie finden die Regelungen zur Wartezeit-Quote für die Masterstudiengänge der Universität Hamburg in §18 Universitäts-Zulassungssatzung.

Die Wartezeit ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl der vollständigen Semester seit dem Erwerb der Zugangsberechtigung (i.d.R. ein Bachelorabschluss) für das angestrebte Masterstudium. Studienzeiten an privaten Hochschulen und privaten Fernhochschulen werden nicht als Wartesemester gezählt, wenn diese Hochschulen staatlich anerkannt sind (siehe S. 13 https://www.uni-hamburg.de/info-master#page=13).

Da die von Ihnen erwähnte Hamburger Fern-Hochschule (HFH) eine staatlich anerkannte, private Hochschule ist, würden die Semester, in denen Sie an dieser Hochschule immatrikuliert sind, nicht als Wartesemester zählen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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