Fehlende Voraussetzungen für Master "Deutschsprachige Literatur"

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kamiladewi
Beiträge: 1
Registriert: Mi 8. Dez 2021, 11:00

Bearbeitet Fehlende Voraussetzungen für Master "Deutschsprachige Literatur"

Beitrag von kamiladewi »

Hallo zusammen,

Mein Name ist Kamila und ich studiere zur Zeit Bachelor "Medien und Information" an der HAW Hamburg und schreibe gerade meine Bachelorarbeit.

Nach dem Abschluss möchte ich mit dem Master "Deutschsprachige Literatur" im SoSe an der UHH anfangen. Ich habe die speziellen Anforderungen gelesen und glaube, dass ich für den Masterstudiengang nicht qualifiziert bin, obwohl mein Bachelor-Programm vollständig auf Deutsch ist. Dennoch habe ich vor Beginn meines Bachelorstudiums zwei Semester Deutsch als Fremdsprache und Deutsche Literatur am Studienkolleg Hamburg studiert und mit sehr guten Noten bestanden. Zählt das auch?

Ich interessiere mich sehr für dieses Master-Programm. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

LG,
Kamila
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Fehlende Voraussetzungen für Master "Deutschsprachige Literatur"

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Kamila,

zunächst zitiere ich mal die vollständige Regelung aus der für den Masterstudiengang "M.A. Deutschsprachige Literaturen" einschlägigen Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen:
7. Deutschsprachige Literaturen
Für den konsekutiven Masterstudiengang Deutschsprachige Literaturen besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
• Ein Abschluss im Bachelorstudiengang „Deutsche Sprache und Literatur“ der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren Studiengang einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule in den Fächern Germanistik, Deutsche Sprache und Literatur, Deutsche Philologie, Deutsch, Deutsch als Zweit-/Fremdsprache, Neuere deutsche Literatur

oder

• wahlweise eine Anzahl von mindestens 60 LP in einem der genannten (bzw. anders bezeichneten, aber inhaltlich äquivalenten) Fächer, die durch ein Transcript of Records des Bachelor-Zeugnisses nachgewiesen werden können.
• Werden durch ein Transcript of Records des Bachelor-Zeugnisses weniger als 30 LP im Bereich der deutschsprachigen Literaturwissenschaft nachgewiesen, müssen die fehlenden Leistungspunkte im Wahlbereich des MA-Studiums erworben werden.
• Zugangsvoraussetzung für die Profile „Ältere deutsche Literatur“, „Theater und Medien“ und „Interkulturelle Literatur- und Medienwissenschaft“ im Rahmen des Masterstudiengangs „Deutschsprachige Literaturen“ ist der Nachweis von mindestens 10 LP in Modulen/Lehrveranstaltungen des jeweiligen Bereichs. Es besteht die Möglichkeit, diese Voraussetzungen durch Belegen entsprechender Lehrveranstaltungen im Wahlbereich des Master-Studiums zu erfüllen.
(S. 11 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=11)
Da es in Ihrem Fall wahrscheinlich auf eine Bewertung einzelner Leistungsnachweise und deren Zuordnung ankommen wird und da über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen direkt am für diesen Studiengang zuständigen Fachbereich Sprache, Literatur, Medien I im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entschieden werden wird, würde ich Ihnen empfehlen, sich an die zuständigen Stellen des Fachbereiches SLM zu wenden und um eine Einschätzung zu bitten.

Die erforderlichen Kontaktinformationen für Fragen zur Bewerbung finden Sie auf der letzten Seite der Bewerbungsinformationen des Masterstudiengangs "M.A. Deutschsprachige Literaturen".

Liebe Grüße
Thomas Walter
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