Nachreichen von BA-Leistungen und Beantragen des Zeugnis

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fewx054
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Bearbeitet Nachreichen von BA-Leistungen und Beantragen des Zeugnis

Beitrag von fewx054 »

Hallo,

ich studiere Lehramt an der Uni Hamburg und würde gerne nächstes WS mit dem Master beginnen. Voraussichtlich werde ich hierzu noch nicht alle Leistungen aus dem BA abgeschlossen haben, diese jedoch im ersten Mastersemester abschließen.

Nun ist es so, dass eine mündliche Prüfung meines BA-Studiums wahrscheinlich erst Mitte März statt finden wird, so dass es für mich wichtig sein wird, wie der Ablauf des Nachweises verläuft.

Ich habe gelesen, dass man bis Ende März alle Prüfungen als bestanden auf Stine eingetragen haben muss. Jedoch ist auch von einem Zeugnis die Rede (https://www.uni-hamburg.de/zpla/formula ... kblatt.pdf) was man beantragt haben sollte, und für das man wiederum auch alle Stine-Einträge braucht.
Jedoch habe ich dazu auch verschiedene Informationen gefunden, so dass es z.B. ausreicht, dass die Noten bis zum 31.03. in Stine eingetragen wurden, wenn man an der Uni Hamburg studiert...

In einem anderen Merkblatt war vermerkt, dass man doch ein Zeugnis braucht, und dass es mehrere Wochen dauert, bis es ausgestellt werden kann..

Ich bin gerade etwas verwirrt, vielleicht können sie mir weiterhelfen :)
Vielen Dank für eine kurze Rückantwort,
Irina
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Campus-Center - BK
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Re: Nachreichen von BA-Leistungen und Beantragen des Zeugnis

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Irina,

als Studierende der Uni Hamburg reicht es aus, die Ausstellung der Abschlussdokumente beim ZPLA zu beantragen. Sobald dieses geschieht, meldet uns das ZPLA Ihren Abschluss, sodass Ihre fortlaufende Immatrikulation im Masterstudiengang nicht gefährdet ist. Sie müssen lediglich dafür Sorge tragen, dass die Note Ihrer mündlichen Prüfung rechtzeitig vor Semesterende eingetragen wird, so dass Sie die Zeugnisausstellung beantragen können. Das Zeugnis müssen Sie im Gegensatz zu den Masterstudierenden, die ihren Bachelorabschluss nicht an der Uni Hamburg abschließen, nicht einreichen. Aber auch die externen Studierenden können ersatzweise, für den Fall dass die Zeugnisausstellung länger dauert, eine Bescheinigung ihrer Hochschule über das abgeschlossene Bachelorstudium einreichen.

Ein- und Umschreibung in den Masterstudiengang:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Mit besten Grüßen,
BK
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fewx054
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Re: Nachreichen von BA-Leistungen und Beantragen des Zeugnis

Beitrag von fewx054 »

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir sehr weiter!

Noch eine kurze Frage, damit ich es richtig verstanden habe: Erfolgt die Beantragung der Abschlussdokumente beim ZPLA dann auch über Stine?

Viele Grüße,
Irina
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Campus-Center - BK
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Re: Nachreichen von BA-Leistungen und Beantragen des Zeugnis

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Irina,

ausführliche Informationen zur Beantragung der Abschlussdokumente finden Sie direkt auf den Seiten des ZPLA unter https://www.uni-hamburg.de/zpla/formula ... ml#2914070 (Punkt 9)

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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fewx054
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Re: Nachreichen von BA-Leistungen und Beantragen des Zeugnis

Beitrag von fewx054 »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Viele Grüße,
Irina
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