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Nachreichen des Bachelor-Abschlusses

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 17:52
von Victoria Lotze
Liebes Team vom Campus Center,

Ich bin im ersten Mastersemester Kriminologie immatrikuliert, schreibe jedoch gerade noch meine Bachelor-Arbeit an der Universität Kiel. Mein Abschlusszeugnis muss ich ja bis 31.03. vorlegen, um im Master immatrikuliert zu bleiben.
Ich weiß, dass es beim Prüfungsamt ggf. etwas dauern kann, bis das endgültige Zeugnis ausgestellt werden kann.
Ich habe Bedenken, dass es mit der 6-wöchigen Korrekturfrist für meine Prüfer und der anschließenden Ausstellung des Zeugnisses zu lange dauern könnte, um die Frist des 31.03. einzuhalten.
Aus anderen Beiträgen im Forum habe ich das so verstanden, dass von meiner Hochschule auch ein Schreiben vorgelegt werden kann, dass besagt, dass ich meinen Abschluss gemacht habe, auch wenn es noch nicht das offizielle Zeugnis ist?
Wäre es möglich ein derartiges Dokument zum 31.03. abzugeben?

Liebe Grüße,

Victoria

Re: Nachreichen des Bachelor-Abschlusses

Verfasst: Mo 10. Jan 2022, 18:09
von Campus-Center - BK
Hallo Victoria,

ja, das ist kein Problem. "Ersatzweise können Sie auch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend".

Reichen Sie das Dokument bitte über https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html ein.

Mit besten Grüßen,
BK