Vorläufige Masterzualssung

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Rosy
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Bearbeitet Vorläufige Masterzualssung

Beitrag von Rosy »

Sehr geehrtes Campus Center

ich habe meinen Bachelor an der Europa-Universität-Flensburg gemacht. Jedoch werde ich voraussichtlich nicht bis zum 31.03.22 mein Bachelorzeugnis einreichen können, da das Abgabedatum meiner letzten Prüfungsleistung wegen meiner Erkrankung verschoben wurde, so, dass das Bestanden der Prüfung erst später eingetragen werden kann. Ich wollte fragen, ob es möglich ist, nach dem 31.03.22 mein Bachelorzeugnis einzureichen, wenn ich belegen kann, dass ich für eine längere zeit erkrankt war? Wäre es möglich zunächst das Transcript of Records zuzusenden?


Mit freundlichen Grüßen,
Rosy
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Vorläufige Masterzualssung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Rosy,

1) "Ich wollte fragen, ob es möglich ist, nach dem 31.03.22 mein Bachelorzeugnis einzureichen, wenn ich belegen kann, dass ich für eine längere zeit erkrankt war? "

Nein. Der Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiums muss in der Regel zur Immatrikulation für einen Masterstudiengang der Universität Hamburg erbracht werden.

Wie Sie wissen, gilt dabei eine Nachreichfrist bis zum Ende des ersten Mastersemesters, falls das Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Immatrikulation für den Master noch nicht abgeschlossen sein sollte.

Da es sich beim 31.03.2022 also bereits um eine Nachreichfrist handelt, kann diese bedauerlicherweise nicht verlängert werden. Es ist leider auch nicht möglich, eine Art Härtefallantrag zu stellen, um eine Fristverlängerung zu bewirken.

2) "Wäre es möglich zunächst das Transcript of Records zuzusenden?"

Nein. Ein Transcript of Records wäre kein geeignetes Dokument, um den erfolgreichen Abschluss des Studiums nachzuweisen.

Es ist allerdings möglich, eine Ersatzbescheinigung Ihre Hochschule bzw. Ihres zuständigen Prüfungsbüros einzureichen, aus der hervorgeht, dass Sie das Studium erfolgreich abgeschlossen haben.

Eine solche Bescheinigung könnten Sie also anstelle des eigentlichen Zeugnisses bis zum 31.03.2022 über das Online-Formular für die Nachreichung von Immatrikulationsunterlagen (www.uni-hamburg.de/nachreichen) bei uns einreichen, um den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums und somit auch die Zugangsvoraussetzung für Ihren Masterstudiengang nachzuweisen.
Ersatzweise können Sie auch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10868430)
Liebe Grüße
Thomas Walter
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