Nachreichungen zur endgültigen Immatrikulation im Master

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Nina Keil
Beiträge: 1
Registriert: Do 17. Mär 2022, 14:02

Bearbeitet Nachreichungen zur endgültigen Immatrikulation im Master

Beitrag von Nina Keil »

Sehr geehrtes Campus Center,

ich studiere seit dem Wintersemester 2021/22 den Masterstudiengang BWL. Meinen Bachelor habe ich an der Uni Oldenburg gemacht und letzten Monat abgeschlossen, so dass ich jetzt alle Unterlagen an der UHH einreichen kann. Eine formelle Bestätigung über meinen Bachelorabschluss habe ich letzte Woche eingereicht.

Ist zudem das Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung notwendig, wenn ich meinen Bachelor nicht an der UHH gemacht habe? Unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html steht, dass das Einreichen nicht notwendig ist, allerdings geht es dabei auch um das Einschreiben zum Wintersemester 2022/23. Ist diese Angabe auch gültig für den Start im Wintersemester 2021/22? Ich dachte ich hätte damals gelesen, dass eine Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht werden muss.

Können Sie mir sagen, ob ich meine Exmatrikulationsbescheinigung noch nachreichen soll und ob ich eine Benachrichtigung bekomme, wenn alle Unterlagen zur endgültigen Immatrikulation vorliegen?

Viele Grüße,
Nina Keil
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Nachreichungen zur endgültigen Immatrikulation im Master

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Nina Keil,

das Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung ist nicht (mehr) erforderlich. Es liegen uns alle Unterlagen vor, die es zur Immatrikulation in Ihren Masterstudiengang benötigte - vielen Dank.

Herzlichst
Sandra Hofmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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