Vorläufige Immatrikulation im Master

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2403
Beiträge: 1
Registriert: Do 24. Mär 2022, 09:06

Bearbeitet Vorläufige Immatrikulation im Master

Beitrag von 2403 »

Hallo,

Ich studiere vorläufig im Master seit WiSe 21/22. Die letzte für den Bachelor zu erbringende Leistungen habe ich bereits im Januar 2022 erbracht, die Note ist jedoch immer noch nicht auf Stine eingetragen. Ich habe nun die Befürchtung, dass sich die Noteneintragung bis in den April verzögert und ich deshalb in den Bachelor zurückgestuft werde.

Daher meine Frage:
Wenn die Note am 31.03. nicht eingetragen ist, sie aber beispielsweise in der ersten Aprilwoche eingetragen wird, kann die Rückstufung in den Bachelor dann wieder rückgängig gemacht werden und ich in den Master zurück? Die Exmatrikulation hat ja sowieso eine Bearbeitungszeit von circa 4-6 Wochen. Und die Leistung habe ich ja schon lange erbracht.

Meine zweite Frage:
Während der Corona Zeit gab es in den letzten Jahren eine Übergangsfrist, bei der die Erbringung von Leistungen vom 31.03 bis zum 30.09 verlängert wurde. Besteht diese Frist eventuell noch (da ja immer noch Pandemie ist)?
m49ar
Beiträge: 1
Registriert: Do 24. Mär 2022, 11:25

Re: Vorläufige Immatrikulation im Master

Beitrag von m49ar »

Hallo,

mich betrifft das auch. Nur, dass ich von einer anderen Universität komme und ich auf die Unterlagen warte.

Viele Grüße
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Vorläufige Immatrikulation im Master

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo 2403, hallo m49ar,

statt des Bachelorzeugnisses kann ersatzweise auch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des zuständigen Studienbüros bzw. der vorherigen Hochschule eingereicht werden. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend.

2403, bei Ihnen weiß ich, dass Sie Erziehungswissenschaft studieren. Dort wird der Abschluss in der Tat an uns gemeldet. Das passiert in der Regel Ende des Wintersemesters/Anfang des Sommersemesters. Wenn uns Ihr Abschluss Anfang April für Ende des Wintersemesters 2021/22 gemeldet wird, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dann bleiben Sie in Ihrem Masterstudiengang immatrikuliert. Die Meldung haben wir allerdings nicht in der Hand. Erfolgt diese nicht rechtzeitig, ist eine Rücknahme der Zulassung für den Master die Folge. Sie könnten sich dann wieder zum Wintersemester 2022/23 für den Master bewerben und sich ggf. nach erfolgter Zulassung bereits erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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