Hallo,
Ich studiere vorläufig im Master seit WiSe 21/22. Die letzte für den Bachelor zu erbringende Leistungen habe ich bereits im Januar 2022 erbracht, die Note ist jedoch immer noch nicht auf Stine eingetragen. Ich habe nun die Befürchtung, dass sich die Noteneintragung bis in den April verzögert und ich deshalb in den Bachelor zurückgestuft werde.
Daher meine Frage:
Wenn die Note am 31.03. nicht eingetragen ist, sie aber beispielsweise in der ersten Aprilwoche eingetragen wird, kann die Rückstufung in den Bachelor dann wieder rückgängig gemacht werden und ich in den Master zurück? Die Exmatrikulation hat ja sowieso eine Bearbeitungszeit von circa 4-6 Wochen. Und die Leistung habe ich ja schon lange erbracht.
Meine zweite Frage:
Während der Corona Zeit gab es in den letzten Jahren eine Übergangsfrist, bei der die Erbringung von Leistungen vom 31.03 bis zum 30.09 verlängert wurde. Besteht diese Frist eventuell noch (da ja immer noch Pandemie ist)?