Vorläufige Masterstudium

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Sonnnschein22
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Registriert: Mi 30. Mär 2022, 10:40

Bearbeitet Vorläufige Masterstudium

Beitrag von Sonnnschein22 »

Hallo,

Ich studiere Lehramt Primar- und Sekundarstufe I. Bin vorläufig im Masterstudium. Aufgrund von Mutterschutz und Krankheit verlängerte sich die Zeit für das Schreiben der Bachelorarbeit, sodass ich immer noch auf das Ergebnis warte. Mir ist es bekannt, dass die Nachreichung bis 31.03.22 erfolgen muss.

Stimmt das, dass das Bestehen des Bachelorabschlusses von der ZPLA weiter an Sie geleitet wird?!

Und

Ist eine Weiterleitung Anfang April noch möglich, sodass ich vom Masterstudium nicht exmatrikuliert werde?


Vielen Dank!

Beste Grüße
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Vorläufige Masterstudium

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Sonnnschein22,

richtig ist, dass uns der Bachelorabschluss vom ZPLA gemeldet wird. Voraussetzung hierfür ist der Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente. Diese können Sie allerdings erst beantragen, wenn alle Noten eingetragen sind. Nehmen Sie deshalb am besten noch mal Kontakt mit Ihren Prüfern*innen auf.

Weitere Information hierzu finde Sie auch in den FAQs unter https://www.uni-hamburg.de/zpla/formula ... helor.html

Liegt uns die Meldung des Bachelorabschluss am 31.3. nicht vor, wird in der Regel unsererseits noch mal nachgefragt, bevor exmatrikuliert wird.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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