Hallo,
Ich studiere Lehramt Primar- und Sekundarstufe I. Bin vorläufig im Masterstudium. Aufgrund von Mutterschutz und Krankheit verlängerte sich die Zeit für das Schreiben der Bachelorarbeit, sodass ich immer noch auf das Ergebnis warte. Mir ist es bekannt, dass die Nachreichung bis 31.03.22 erfolgen muss.
Stimmt das, dass das Bestehen des Bachelorabschlusses von der ZPLA weiter an Sie geleitet wird?!
Und
Ist eine Weiterleitung Anfang April noch möglich, sodass ich vom Masterstudium nicht exmatrikuliert werde?
Vielen Dank!
Beste Grüße