Hallo Tugba,
hier finden Sie die ausführlichen Bewerbungsinformationen für den Masterstudiengang „Allgemeine Sprachwissenschaft“:
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... schaft.pdf
Bitte überprüfen Sie eigenständig, ob Sie mit Ihrem Bachelor die Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechperson, die in dem Dokument genannt wird, vielen Dank.
Es findet sich im Übrigen auch folgender Hinweis zum Nachweis der Deutschkenntnisse:
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erststudium nicht an einer deutschsprachigen Hochschule abgeschlossen haben, müssen zur Einschreibung (noch nicht zur Bewerbung) ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt für deutschsprachige und für deutsch-englischsprachige Master. Bewerberinnen und Bewerber, die zwar einen ausländischen Hochschulabschluss haben, aber trotzdem ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, können als Nachweis auch die Hochschulzugangsberechtigung (also z.B. das Abiturzeugnis) einreichen.
Anders als in dem Dokument beschrieben, muss der Sprachnachweis ab dem Wintersemester 2022/23 allerdings zur Immatrikulation (Anfang/Mitte August) eingereicht werden. Eine Nachreichfrist gibt es nicht mehr.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann