Bescheinigung des Prüfungsamtes

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AnBu
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Bearbeitet Bescheinigung des Prüfungsamtes

Beitrag von AnBu »

Liebes Campus-Center-Team,

im Falle einer Masterbewerbung für das Fach Wirtschaftsingenieurwesen ohne Vorlage einer endgültigen Bachelornote soll eine "Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes, dass der erfolgreiche Studienabschluss von den Bewerberinnen und Bewerbern voraussichtlich bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgewiesen werden kann" zur Bewerbung hinzugefügt werden.

Handelt es sich hierbei um ein vorgefertigtes Formular seitens der Univsersität Hamburg oder genügt eine Prognose seitens des Prüfungsamtes?

Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen,
Annika
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Bescheinigung des Prüfungsamtes

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Annika,

"Handelt es sich hierbei um ein vorgefertigtes Formular seitens der Universität Hamburg ...?"

Nein.

Mit "Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes" ist eine Bescheinigung der zuständigen Stellen Ihrer Hochschule gemeint, an der Sie momentan studieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
AnBu
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Re: Bescheinigung des Prüfungsamtes

Beitrag von AnBu »

Liebes Campus-Center-Team,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe mit dem Prüfungsamt meiner aktuellen Universität Rücksprache gehalten.
Die Mitarbeiterin dort würde gern wissen ob hierfür eine formlose Bescheinigung in Form etwa einer Prognose gewollt ist, oder ob es sich hierbei um ein bestimmtes Formular handelt wie etwa einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen,
Annika
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Bescheinigung des Prüfungsamtes

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Annika,

sie müssen eine formlose Bescheinigung einreichen, die zum Ausdruck bringt, "dass der erfolgreiche Studienabschluss [...] voraussichtlich bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgewiesen werden kann" (S.4 https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... pdf#page=4).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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