Upload Unterlagen (Master Psychologie)

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Maximilian Mair
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Registriert: Fr 24. Jun 2022, 16:46

Bearbeitet Upload Unterlagen (Master Psychologie)

Beitrag von Maximilian Mair »

Liebes Campus-Center-Team,

ich habe mich mit den Schritten des Bewerberportals auseinandergesetzt, um mich für den Master Psychologie im WiSe 22/23 zu bewerben. Hierbei habe ich keine Option für das digitale Hochladen von Dokumenten (z.B. Abiturzeugnis, Bachelor-Zeugnis) entdeckt. Meine Frage an Sie wäre nun, ob dies zum aktuellen Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht notwendig ist.

Außerdem möchte ich mich gerne vergewissern, ob es korrekt ist unter dem Schritt "Angaben Hochschulzugangsberechtigung" - insofern bereits ein Bachelor-Studium abgeschlossen wurde - als Art der HZB "Sonstige Studienberechtigung" zu wählen und unter dem Reiter "Erste HZB" Angaben zum Abitur zu machen?

Vielen Dank im Voraus,
Maximilian Mair
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Upload Unterlagen (Master Psychologie)

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Maximilian Mair ,

1)
a) Ich würde Sie bitten, sich die Bewerbungsinformationen des Studiengangs M.Sc. Psychologie durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf.

In diesem Dokument finden Sie alle relevanten Informationen für eine Bewerbung, einschließlich der Zugangsvoraussetzungen, der Auswahlkriterien, der erforderlichen Nachweise sowie detaillierte Hinweise zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.

b) In der Regel erfolgt die Bewerbung für den M.Sc. Psychologie ohne die Einreichung von Unterlagen; weder in Papierform noch in digitaler Form (siehe S. 2 https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... pdf#page=2).

Nur wenn Sie unter eine der drei in den Bewerbungsinformationen explizit genannten Ausnahmen fallen (siehe "Drei Ausnahmen" 2 https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... pdf#page=2), ist die Einreichung von Dokumenten schon während der Bewerbungsfrist erforderlich.

2) Außerdem möchte ich mich gerne vergewissern, ob es korrekt ist unter dem Schritt "Angaben Hochschulzugangsberechtigung" - insofern bereits ein Bachelor-Studium abgeschlossen wurde - als Art der HZB "Sonstige Studienberechtigung" zu wählen und unter dem Reiter "Erste HZB" Angaben zum Abitur zu machen?

a) "Ein in Deutschland abgeschlossenes Studium stellt ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Bitte wählen Sie in diesem Fall als Art der Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung" und tragen Datum und Note von Ihrem Zeugnis ein." (Hinweistext im Bewerbungsformular im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung")

Bei einem in Deutschland abgeschlossenes Bachelorstudium wäre die korrekte Angabe zur Art der Hochschulzugangsberechtigung folglich "Sonstige Studienberechtigung".

b) Bewerber*innen mit mehreren Bildungsabschlüssen, die eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) darstellen (z.B. Abitur und Studienabschluss), können frei entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung sie sich bewerben. Sie müssten also bitte selber entscheiden, mit welcher HZB Sie sich bewerben wollen (siehe c)

c) Die obere HZB im roten Bereich (siehe Screenshot) ist diejenige HZB, die im Auswahlverfahren für den M.Sc. Psychologie relevant ist (siehe S. 4 https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... pdf#page=4). Die HZB im blauen Bereich ("Erste HZB") ist nur für die Statistik relevant und hat keine Auswirkungen auf Ihre Bewerbung bzw. Ihre Chancen auf eine Zulassung.

d) Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis in den Bewerbungsinformationen zu den geltenden Einschränkungen bezüglich der Verwendung eines Studienabschlusses als HZB für den M.Sc. Psychologie:
"Anstelle der Abiturnote kann auch die Note eines nichtpsychologischen Erststudiums zur Berechnung der gewichteten Durchschnittsnote herangezogen werden." (S. 4 https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... pdf#page=4)

Liebe Grüße
Thomas Walter
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