Liebe carolinp01,
Sie beziehen sich auf den folgenden Abschnitt der relevanten Bewerbungsinformationen:
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulabschluss
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (B.A., Fachhochschulabschluss, Diplom,
Magister, Erstes Staatsexamen etc.) in den Fächern/Fachgebieten Sozialwissenschaften
(Soziologie, Politikwissenschaft), Rechtswissenschaft oder in einem anderen Fach, auf das der Masterstudiengang sinnvoll aufbauen kann. (
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... pdf#page=2)
Wie Sie sehen, gibt es keine formalen Einschränkungen hinsichtlich der Art des Studiengangs oder bezüglich der Frage, ob es sich um einen "Einfachbachelor" oder "Zweifachbachelor" handelt.
Insofern ist die Bewerbung auch mit einem "Zweifachbachelor" möglich.
Liebe Grüße
Thomas Walter