Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der Einschreibung in den Lehramtsmaster habe ich einige Nachfragen.
1.) Aktuell bin ich noch an einer anderen Universität immatrikuliert. Auf den Seiten der Universität habe ich gesehen, dass bei der Online-Einschreibung eine Versicherung abgegeben wird, dass man bis zum Semesterstart an der ehemaligen Universität exmatrikuliert ist. Daher ist meine Frage, ob es reicht, wenn ich die Exmatrikulation an meiner bisherigen Universität zum 30.09. erst beantrage, wenn die Immatrikulation an der Universität Hamburg zum 01.10. erfolgt ist?
Da meine Universität eine Zeit von 3-7 Tagen angibt für die Erstellung der Exmatrikulationsbescheinigung und ich mich nicht vor Erhalt einer Zulassung exmatrikulieren möchte, werde ich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Zulassungen voraussichtlich noch keine Exmatrikulationsbescheinigung vorliegen haben.
2.) In meiner Bewerbung habe ich angegeben, dass mein Bachelorstudium noch nicht beendet ist, da zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis noch nicht erstellt wurde. Nun liegt mir mein Abschlusszeugnis vor, weshalb ich die Frage habe, ob ich bei der Onlineeinschreibung trotz der Angabe, dass das Bachelorstudium noch nicht beendet ist, das Bachelorzeugnis hochladen kann, so dass direkt eine endgültige statt eine vorläufige Einschreibung in den Master erfolgt?
3.) Die letzte Frage bezieht sich auf die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen. Es wird auf Stine angegeben, dass die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen am 01.09.2022 beginnt, für Erstsemester allerdings erst ab 10.10. Hier ist meine Frage, ob Masterstudierende im ersten Fachsemester ebenfalls unter die Phase für Erstsemester fallen oder hier die normale Frist ab 01.09. gilt, so dass man sich bereits kurz nach der Immatrikulation für die Lehrveranstaltungen anmelden muss?
Ich würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus.