Uniwechsel

Jk!
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Bearbeitet Uniwechsel

Beitrag von Jk! »

Moin,
im kommenden Semester werde ich meinen BA (Kombibachelor mit Lehramt) an der HU Berlin schreiben und würde dann ggf. an die Uni Hamburg wechseln wollen. Noch kann ich nicht absehen, wann der BA fertig sein wird. Wie den Informationen entnommen, kann man sich auch ohne BA Zeugnis bewerben, wenn man dieses innerhalb des ersten MA Semesters nachreicht plus Exmatrikulationsbescheinigung der "alten" Uni. Meine Frage ist, inwiefern ich dann eine Sicherheit habe, auch komplett an der Uni Hamburg angenommen zu werden? Also, wenn ich mich von der HU exmatrikulieren lasse und der Master nicht die gewünschte Note für die Uni Hamburg haben sollte; zählen dann für die Zulassung die Durchschnittsnoten der bis dahin absolvierten Module? Hier blicke ich noch nicht ganz durch.
Danke schon mal im Voraus für eventuelle Hilfen.
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Uniwechsel

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) JK!,

mit Ihren Informationen sind Sie bereits auf dem richtigen Weg.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelorzeugnis noch nicht haben, müssen Sie ein aktuelles Transcript of Records einreichen. Mit „aktuell“ ist gemeint, dass Sie ein Transcript of Records einreichen müssen, dass innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.) erstellt worden ist und alle bis dahin erbrachten Module und Leistungen umfasst. Sie bewerben sich dann auf den Masterstudienplatz mit der Durchschnittsnote aus dem Transcript of Records.

Wenn Sie für den Masterplatz zugelassen werden, müssen Sie das Bachelorzeugnis innerhalb des ersten Master-Semesters nachreichen, zusammen mit einer Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Uni. Die Note des Bachelorzeugnisses hat aber keine nachträglichen Auswirkungen (weder positive, noch negative) auf Ihre Zulassung zum Masterstudium. Sie würden den Studienplatz nur dann wieder verlieren, wenn Sie das Bachelorzeugnis nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters eingereicht haben.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Jk!
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Re: Uniwechsel

Beitrag von Jk! »

Alles klar, besten Dank für die schnelle Beantwortung.
Eine Frage schließt sich noch an, und zwar bezieht sich mein Lehramtsstudium an der HU Berlin auf SEK I und II (Spezialisierung käme im MA). An der Uni HH gibt es das Lehramt für Primar- und SEK I oder das Lehramt für Gymnasien (berufl. Schulen und Sonderpäd. ausgeklammert). Für welches Lehramt müsste oder dürfte ich mich hier entscheiden?
LG
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Uniwechsel

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) JK!,

die Masterstudiengänge Lehramt sind den KMK-Lehramtstypen zugeordnet. Im nachfolgenden Link finden Sie diese Zuordnung: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837819.

Auf derselben Seite finden Sie auch noch einmal Informationen rund um die Bewerbung für einen Masterlehramtsstudiengang.

Für welchen Masterstudiengang Sie sich an der Uni Hamburg bewerben können, hängt davon ab, welchen KMK-Lehramtstyp Ihre Uni (HU Berlin) für Ihr Bachelorstudium bescheinigt. Bitte informieren Sie sich dazu an Ihrer Uni.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Re: Uniwechsel

Beitrag von Jk! »

Sehr geehrter Herr Gautzsch,

noch eine frage hat sich ergeben. Wenn ich von Berlin an die Uni Hamburg für den Master wechseln möchte für das kommende Semester: wenn ich verheiratet bin und meine Frau arbeitstechnisch auf Hamburg angewiesen ist, wird das bei der Bewerbung berücksichtigt, bzw. hat man dadurch irgendwelche Vorteile?

Besten Dank und liebe Grüße
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Uniwechsel

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) JK!,

eventuell ist ein Sonderantrag möglich: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.

Beachten Sie hierbei besonders den Punkt 2.3 „Ortsbindungsfälle“.

Wenn Sie sich entscheiden einen Sonderantrag bezüglich der Ortsbindung zu stellen, entscheidet das Team Bewerbung und Zulassung über Ihren Antrag.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Re: Uniwechsel

Beitrag von Jk! »

Sehr geehrter Herr Gautzsch,

bei der online Bewerbung für den Master habe ich nun folgendes Problem:
Zur Zeit schreibe ich meine letzte Hausarbeit an der Humboldt Uni in Berlin, um mich daraufhin dann um meine Bachelorarbeit zu kümmern.
Die online Bewerbung für den Master setzt jedoch voraus, dass ich mich bereits für die BA Arbeit angemeldet habe. Dies stellt insofern ein Problem für mich da, da ich mich erst nach meiner letzten Hausarbeit intensiv darum kümmern kann und das Thema dann erst mit meinem Professor bespreche. Wenn ich die Arbeit vorher bereits anmelden würde, würde ich also viel Zeit verschenken. Da man seinen Bachelor erst am Ende des ersten MA Semesters vorweisen muss, finde ich diese Voraussetzung etwas paradox, da man nach der Anmeldung sowieso nur 2 Monate dafür Zeit hat. Demnach müsste der BA ja sowieso schon um den Semesterbeginn herum abgegeben sein.
Was gibt es hier für Möglichkeiten?
Soll ich bei der Bewerbung angeben, dass ich mich für den BA angemeldet habe, da ich spätestens, wenn die Nachweise bei einer Zulassung zu erbringen sind, die Anmeldung vorweisen könnte? Demnach hätte ich ja bis zum 30.8. Zeit, da bis dahin die Unterlagen einzureichen sind. Aber bis zum 15.7. könnte es etwas knapp werden mit der Anmeldung zum BA.

Vielen Dank auch hierfür schonmal und herzliche Grüße,

J. K.
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Uniwechsel

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) JK,

Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihre Bachelorarbeit angemeldet haben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Studium nicht an der UHH abschließen, müssen entsprechende geeignete Bestätigungen der Prüfungseinrichtung beibringen. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung diese Zulassungsvoraussetzung erfüllt haben.

Die Zulassungsvoraussetzung, dass Sie Ihre Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung angemeldet haben müssen, aber bis zum Ende des ersten Mastersemester Zeit haben Ihren Bachelorabschluss nachzuweisen, erscheint auf den ersten Blick vielleicht paradox. Aber es gibt durchaus sinnvolle Konstellationen. Eine typische Konstellation ist, dass Jemand zwar schon die Bachelorarbeit frühzeitig abgeschlossen hat, aber noch andere Prüfungsleistungen (zum Beispiel eine Hausarbeit) offen waren. In dem Fall wäre noch Zeit die offenen Prüfungsleistungen im ersten Mastersemester nachzuholen.

Eine Zeitlang wurde nicht gefordert, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung die Bachelorarbeit angemeldet sein muss. Daraus ergab sich im praktischen Kontext, dass häufig das Bachelorstudium nicht innerhalb des ersten Mastersemesters abgeschlossen wurde und Studierende, für die dies der Fall war, ihren Masterplatz wieder verloren haben, woraus sich für diese Studierenden ein Zeitverlust ergab. Darüber hinaus wurden dadurch viele Studienplätze schon in der Anfangsphase des Masterstudiengangs wieder frei. Deshalb wurde diese Zulassungsvoraussetzung an der Uni Hamburg eingeführt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Re: Uniwechsel

Beitrag von Jk! »

Vielen Dank für die Antwort,

die Konstellationen sind an sich nachvollziehbar. Jedoch finde ich, dass man an dieser Stelle einfach die Mindestanzahl der Leistungspunkte erhöhen könnte, um sicherzugehen, dass zukünftige Studierende sich eigentlich nur noch um den Bachelor kümmern müssen. Die Uni Hamburg verlangt 120 LPs, was ich ehrlich gesagt recht wenig finde und was von einem Stand zeugt, an dem an eine Bachelorarbeit noch gar nicht so richtig zu denken wäre. In meinem Fall habe ich aktuell 155 LPs. 15 stehen noch aus von zwei Hausarbeiten, die jedoch nun abgegeben wurden. So habe ich nun also Zeit mich komplett dem Bachelor zu widmen. Ob eine Anmeldung in ca. einem Monat machbar ist, finde ich aufgrund Themenfindung, Recherche usw. dennoch ziemlich fragwürdig.

Wäre eine Erhöhung der LPs in so einem Falle nicht angemessener oder eine zusätzliche Alternative, damit Studierende für ihren BA keine Zeit verschenken, indem sie sich frühzeitig dafür anmelden und dadurch bereits vor dem ersten Mastersemester fertig sein müssten? Zumal die Nachweise eh erst bis zum 30.8. zu erbringen sind.

Herzliche Grüße,
JK
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Uniwechsel

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe(r) JK!,

Über eine Erhöhung der für die Masterbewerbung erforderlichen Leistungspunktzahlen wurde in der Tat auch nachgedacht. Dieser Weg, den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums im ersten Mastersemester sicherzustellen, wurde aber deswegen nicht gewählt, weil es (zumindest, was die Bachelor-Lehramtsstudiengänge der Uni Hamburg angeht) bei manchen Unterrichtsfächern auch bei einem Studium strikt nach Studienplan in der Regelstudienzeit nicht möglich ist, zum Zeitpunkt der Masterbewerbung im 6. Semester mehr als 120 Leistungspunkte vorzuweisen. Das liegt daran, dass manche Unterrichtsfächer sehr große über mehrere Semester angelegte Module haben, so dass in der Mitte des 6. Semesters die für das Erreichen einer höheren Punktzahl erforderlichen Module noch nicht abgeschlossen sein können und damit für die Bewerbung nicht mitgezählt würden. Um eine Ungleichbehandlung von Bewerber/innen mit diesen Unterrichtsfächern zu vermeiden, wurde die Zahl von 120 LP gewählt.

Und eine kleine Korrektur: Zwar ist es richtig, dass die Nachweise über die Anmeldung der Bachelorarbeit und die erreichten 120 LP erst zur Immatrikulation und damit bei einer Zulassung im Hauptverfahren für einen Masterstudiengang der Uni Hamburg in diesem Jahr erst spätestens bis zum 30.08. zu erbringen sind. Es müssen aber Nachweise darüber erbracht werden, dass die Bachelorarbeit innerhalb der Bewerbungsfrist angemeldet wurde und die erforderlichen 120 LP bereits innerhalb der Bewerbungsfrist erbracht waren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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