Bewerbung/Immatrikulation Master "Germanistische Linguistik"

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Lara Maaß
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Registriert: Di 30. Jun 2015, 00:57

Bearbeitet Bewerbung/Immatrikulation Master "Germanistische Linguistik"

Beitrag von Lara Maaß »

Zur Bewerbung für den Master "Germanistische Linguistik" habe ich folgende Frage:

Wenn ich aufgrund des Poststreiks die Bewerbung mit den nötigen Nachweisen noch einmal (nachdem ich sie einmal auf normalem Wege am 24.06. versandt habe) per Expressversand verschicke, könnte meine Bewerbung beim Fachbereich "Sprache, Literatur und Medien I" am Ende zwei Mal bis zum 15. Juli vorliegen. Wäre das ein Problem?

Zur Einschreibung habe ich drei Fragen:

Bei den Bewerbungsinfos des Fachbereichs "Sprache, Literatur und Medien I" steht, dass bis zum Ende des laufenden Semesters die Gutachten der Abschlussarbeit zu erwarten sein sollen, das sollte ich mir auch bescheinigen lassen. Nun gebe ich meine Bachelorarbeit aber erst am 01. September ab. Kann ich die Gutachten auch noch im Laufe des 1. Fachsemesters einreichen?

Sind bei der Einschreibung auch Exmatrikulationsbescheinigungen von Unis einzureichen, die ich vor meinem Bachelorstudium besucht habe?

Und schicke ich bei der Immatrikulation nichts mehr an den Fachbereich "Sprache, Literatur und Medien I"?

Vielen Dank im Voraus!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Bewerbung/Immatrikulation Master "Germanistische Linguis

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Maaß,

Ein zweimaliges Vorliegen Ihrer Unterlagen beim Fachbereich sollte kein Problem darstellen. Sie können der zweiten Sendung auch eine Notiz beifügen, in der sie erläutern, warum Sie die Unterlagen noch einmal geschickt haben, wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass keine Missverständnisse aufkommen.

Wenn Sie mit Ihrer Bewerbung eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes eingereicht haben, dass Ihre Gutachten voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Semesters vorliegen werden, reicht das aus. Sie müssen die Gutachten selbst nicht zur Immatrikulation einreichen. Um Ihren Studienplatz im Masterstudiengang zu behalten, müssen Sie aber bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.2016) Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis vorlegen können.

Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer derzeitigen Uni reicht für die Immatrikulation aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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