vorläufige Master Zulassung ohne Bachelor Abschluss

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Yasin
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Bearbeitet vorläufige Master Zulassung ohne Bachelor Abschluss

Beitrag von Yasin »

Für das kommende Wintersemester möchte ich mich für den Master Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Uni Hamburg bewerben. Ich bin derzeit Student an der Hochschule Hannover und habe bisher 180 CP erreicht. Zum Abschluss des Studiums fehlt im letzten Schritt nur noch die Bachelorarbeit die ich jetzt zeitnah anmelden werde und dann voraussichtlich Anfang Oktober abgeben werde.

Bei den Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs steht u.a.:

"Wer im Kalenderjahr der Bewerbung den ersten berufsqualifizierenden B.Sc. oder Diplom Hochschulabschluss absolviert und noch kein Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note vorweisen kann, kann im Bewerbungsverfahren weiter berücksichtigt werden, wenn eine Notenbescheinigung , die die aktuelle Durchschnittsnote ausweist, eingereicht und mit einer Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes nachgewiesen wird, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Semesters stattfinden werden. Das Abschlusszeugnis ist in den vorgenannten Fällen unverzüglich nachzureichen. Kann die Nachreichung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Zulassung erfolgen, wird eine bedingte Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das fehlende Zeugnis bis Ende März einzureichen "

Für den erfolgreichen Studienabschluss steht in meinem Fall also nur noch die Bachelorarbeit aus, die ich zwar im laufenden Semester antreten kann/werde, aber voraussichtlich erst im folgenden Semester abschließen werde. Bis Ende März könnte ich das Abschlusszeugnis jedoch definitive nachreichen. Ist es also zwangsläufig notwendig, dass die Prüfungsverwaltung meiner Hochschule belegen muss, dass ich die letzte Prüfung (die BA) im laufenden Semester auch abschließen muss? (was sie ja in meinem Fall nicht können)

Dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG), habe ich folgenden Auszug entnommen:



" § 39 Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen

[…]

(2) 1 Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die Zulassung zu einem Masterstudiengang

auch beantragt werden, wenn der erste berufsqualifizierende Abschluss wegen Fehlens einzelner

Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund des bisherigen Studienverlaufs,

insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig

bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. 2 Eine Zulassung

ist in diesem Falle unter der Bedingung auszusprechen, dass der Abschluss innerhalb einer

von der Hochschule gesetzten Frist nachzuweisen ist. 3 Das Nähere regeln die Hochschulen

durch Satzung. "



Demnach könnte ich mich doch also für das kommende Wintersemester bewerben und auch zugelassen werden und muss meinen Bachelor Abschluss an der Hochschule Hannover bis spätestens zum Ende des Wintersemesters (erstes Master Semester an der Uni HH) erhalten und nachweisen. Habe ich das soweit richtig verstanden?

Müsste ich dann der Bewerbung lediglich einen aktuellen Notenspiegel bzw. das Transcript of Records beilegen?
Yasin
Beiträge: 2
Registriert: Do 2. Jul 2015, 11:09

Re: vorläufige Master Zulassung ohne Bachelor Abschluss

Beitrag von Yasin »

Wenn wir schon dabei sind, hätte ich noch eine weiter Frage. Bezüglich der Auswahlkriterien für den Master Wirtschaftsingenieurwesen heisst:
Für die Auswahl werden die Ergebnisse zu Kriterium 1 mit 0,6 und die Ergebnisse von Kriterium 2 mit 0,4 gewichtet. Bei
Bewerberinnen und Bewerbern, die keine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzen, wird Kriterium 1 mit
1,0 gewichtet.

Bedeutet das denn, dass bei Besitz der Allgemeinen Hochschulreife diese auch vorgelegt werden muss und in die Bewertung einfließt (auch wenn darunter das Gesamtergebnis merklich leiden würde) ?
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Zentrale Studienberatung - HA
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Registriert: Mo 19. Jan 2015, 09:59

Re: vorläufige Master Zulassung ohne Bachelor Abschluss

Beitrag von Zentrale Studienberatung - HA »

Hallo Yasin,

zu Ihrer ersten Frage:
Früher galt diese Regelung (wenn man zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht hat, braucht man eine Bescheinigung des Prüfungsamtes, dass die Prüfungen bis Semesterende abgeschlossen sind) für alle Masterstudiengänge. Diese Regelung ist mittlerweile so pauschal aufgehoben worden.
Allerdings hat jeder Master neben den allgemeinen Regelungen noch seine eigenen Zulassungsregelungen und erforderlichen Dokumente, und manche Master legen in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen nach wie vor fest, dass man diese Bescheinigung des Prüfungsamtes einreichen soll. So steht es auch in den Bewerbungsinformationen zum M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen, aus denen Sie zitieren.
http://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studie ... rwesen.pdf
Wenden Sie sich also am besten an die Studienfachberatung Wirtschaftsingenieurwesen, wo diese Anforderung festgelegt wurde, und fragen dort, ob es gegebenenfalls in Ihrer Situation Ausnahmemöglichkeiten gibt. Ansprechpartner finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... 1272920017

Zu Ihrer zweiten Frage:
Ja. Auch das steht so in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen (S. 3, Punkt 2d) und auch in der Auswahlsatzung. Davon ist leider keine Abweichung möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Zentrale Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
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