Für das kommende Wintersemester möchte ich mich für den Master Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Uni Hamburg bewerben. Ich bin derzeit Student an der Hochschule Hannover und habe bisher 180 CP erreicht. Zum Abschluss des Studiums fehlt im letzten Schritt nur noch die Bachelorarbeit die ich jetzt zeitnah anmelden werde und dann voraussichtlich Anfang Oktober abgeben werde.
Bei den Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs steht u.a.:
"Wer im Kalenderjahr der Bewerbung den ersten berufsqualifizierenden B.Sc. oder Diplom Hochschulabschluss absolviert und noch kein Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note vorweisen kann, kann im Bewerbungsverfahren weiter berücksichtigt werden, wenn eine Notenbescheinigung , die die aktuelle Durchschnittsnote ausweist, eingereicht und mit einer Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes nachgewiesen wird, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Semesters stattfinden werden. Das Abschlusszeugnis ist in den vorgenannten Fällen unverzüglich nachzureichen. Kann die Nachreichung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Zulassung erfolgen, wird eine bedingte Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das fehlende Zeugnis bis Ende März einzureichen "
Für den erfolgreichen Studienabschluss steht in meinem Fall also nur noch die Bachelorarbeit aus, die ich zwar im laufenden Semester antreten kann/werde, aber voraussichtlich erst im folgenden Semester abschließen werde. Bis Ende März könnte ich das Abschlusszeugnis jedoch definitive nachreichen. Ist es also zwangsläufig notwendig, dass die Prüfungsverwaltung meiner Hochschule belegen muss, dass ich die letzte Prüfung (die BA) im laufenden Semester auch abschließen muss? (was sie ja in meinem Fall nicht können)
Dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG), habe ich folgenden Auszug entnommen:
" § 39 Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen
[…]
(2) 1 Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die Zulassung zu einem Masterstudiengang
auch beantragt werden, wenn der erste berufsqualifizierende Abschluss wegen Fehlens einzelner
Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund des bisherigen Studienverlaufs,
insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig
bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. 2 Eine Zulassung
ist in diesem Falle unter der Bedingung auszusprechen, dass der Abschluss innerhalb einer
von der Hochschule gesetzten Frist nachzuweisen ist. 3 Das Nähere regeln die Hochschulen
durch Satzung. "
Demnach könnte ich mich doch also für das kommende Wintersemester bewerben und auch zugelassen werden und muss meinen Bachelor Abschluss an der Hochschule Hannover bis spätestens zum Ende des Wintersemesters (erstes Master Semester an der Uni HH) erhalten und nachweisen. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Müsste ich dann der Bewerbung lediglich einen aktuellen Notenspiegel bzw. das Transcript of Records beilegen?