für welche Masterstudiengänge interessieren Sie sich?
In der Regel können Sie pro Bewerbungsverfahren nur einen Bewerberaccount anlegen und sich nur für einen Masterstudiengang bewerben.
Für den Fall, dass Sie sich für einen internationalen Masterstudiengang bewerben (15.2.-31.3.), können Sie sich erneut für einen Masterstudiengang innerhalb der Bewerbungsfrist vom 1.6.-15.7. bewerben, wenn Sie Ihre Bewerbung für den internationalen Masterstudiengang wieder zurückziehen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
wäre es also auch möglich sich erneut für einen Master, der zum gleichen Semester beginnt aber eine spätere Bewerbungsfrist hat, zu bewerben, wenn die Bewerbung für einen internationalen Masterstudiengang abgelehnt wurde?
Ja, das ist möglich. Sie müssen sich dazu zu Beginn der Bewerbungsfrist über https://www.uni-hamburg.de/studium bei uns melden und um die Öffnung Ihrer früheren Bewerbung bitten. Sie müssen dazu versichern, dass Ihnen klar ist, das Sie dann nicht mehr an einem möglichen Nachrückverfahren für den Master, für den Sie sich vorher beworben haben, teilnehmen und dass Sie vom Einlegen eines Widerspruchs gegen die vorherige Ablehnung absehen. Dann wird Ihre vorherige Bewerbung geöffnet und Sie können sie löschen und eine neue Bewerbung für den neuen Studiengang starten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg