Zulassung Auslandsbachelor zum Master of Education

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shm
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Registriert: Mi 27. Mär 2019, 14:27

Bearbeitet Zulassung Auslandsbachelor zum Master of Education

Beitrag von shm »

In 2003 habe ich mein Bachelor in Kanada abgeschlossen, dabei war es aber kein Lehramtsstudium. Studiert habe ich einige Fächer, die als Unterrichtsfächer angeboten werden: Französisch, Deutsch, Latein und Spanisch. Meine Frage wäre, ob es in meinem Fall grundsätzlich möglich ist, sich um einen Platz im Studiengang Master-of-Education zu bewerben. Ein Praktikum an einem Gymnasium habe ich nicht absolviert, dagegen habe ich aber 2 Jahre Vollzeit-Unterrichtserfahrung sowie 14 Jahre Berufserfahrung - ob das zählt mag ich zu bezweifeln. Wäre eine Zulassung in meinem Fall grundsätzlich möglich und wenn nicht, welche Schritte könnte ich nehmen, um eine Zulassung zu ermöglichen?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Stacy Macaulay
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Zulassung Auslandsbachelor zum Master of Education

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Stacy Macaulay,

Wenn Sie kein Bachelor-Lehramtsstudium abgeschlossen haben, ist eine direkte Zulassung zum Master of Education auch mit zusätzlicher Berufs- und Unterrichtserfahrung leider nicht möglich.

Sie müssen also zunächst einen Bachelor-Lehramtsstudiengang studieren. Informationen zu den an der Uni Hamburg angebotenen Lehramtsstudiengängen finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... aenge.html Sie müssen sich dabei für zwei der Unterrichtsfächer, die Sie bereits studiert haben, entscheiden.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Sollten Ihnen Leistungen anerkannt werden, kann dies das Bachelorstudium verkürzen. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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