Wechsel von Gymnasiallehramt auf Grundschullehramt

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Kate
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Registriert: Mi 10. Apr 2019, 11:12

Bearbeitet Wechsel von Gymnasiallehramt auf Grundschullehramt

Beitrag von Kate »

Hallo zusammen,

ich studiere Deutsch, Sport und Spanisch auf Gymnasiallehramt in Kiel und werde meinen Bachelor in diesem Semester abschließen. Da ich jedoch das Gefühl habe, dass mir das Arbeiten an der Grundschule doch besser gefallen würde, frage ich mich, ob es möglich ist, mit einem abgeschlossenen Deutsch/Sport Bachelor zu einem Master auf Grundschullehramt an die Uni Hamburg zu wechseln.
Kann ich mich dann mit dem Sek II Bachelor einfach auf den Grundschullehramts-Master bewerben?
Oder ist es möglich, trotz eines Gymnasiallehramt Masters, später an die Grundschule zu gehen? Ich weiß, dass dies vor einiger Zeit nicht erwünscht war und einen sehr weiten Weg darstellte.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Wechsel von Gymnasiallehramt auf Grundschullehramt

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Kate,

für die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der UHH gilt, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie einen einschlägigen Bachelorlehramtsstudiengang studiert haben. Einschlägig ist ein Bachelorlehramtsstudiengang mit der gleichen Fächerkombination. Zudem muss der Bachelorlehramtsstudiengang den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entsprechen. Neben dem passenden Lehramtstyp und Kenntnissen in zwei Unterrichtsfächern sind auch Leistungspunkte im Bereich Fachdidaktik und Schulpraktika nachzuweisen. Wenn Sie den Masterstudiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I an der Uni Hamburg studieren möchten, muss Ihr Bachelorstudium ebenfalls dem KMK-Lehramtstyp 2 entsprechen.

Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rgang.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.

Zum Nachweis des KMK-Lehramtstyps, der Fachdidaktik und der Schulpraktika können Sie gerne auch unsere Vorlage für Ihre Hochschule nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf. Diese Bescheinigung gilt dann auch als Nachweis der Zugangsvoraussetzungen.

Falls Ihnen Ihre jetzige Hochschule die Bescheinigung des KMK-Lehramtstyp 2 nicht ausstellt, dann müssen Sie den Umweg über das Bachelorstudium Lehramt der Primar- und Sekundar I gehen. Sie bewerben sich in dem Fall für den Bachelorstudiengang und können sich nach der Immatrikulation erworbene Leistungen anrechnen lassen. Durch eine Anerkennung von Leistungen kann sich Ihr Bachelorstudium stark verkürzen. Es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.


Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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