Vorläufige Einschreibung zum Master

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Livi
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Registriert: So 5. Mai 2019, 18:08

Bearbeitet Vorläufige Einschreibung zum Master

Beitrag von Livi »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere derzeit auf Lehramt (Englisch/Latein) im 6. Bachelorsemester in Kiel und möchte bald meine Bachelorarbeit schreiben. Für den Master of Education möchte ich gerne ab Oktober 2019 an der Universität Hamburg studieren.

Nun habe ich dazu einige Fragen:
1. Zunächst habe ich gelesen, dass in Hamburg die Fächer im Master zulassungsfrei sind und für Erziehungswissenschaften keine NC Werte bekannt sind, woraus ich schließe, dass man ziemlich sicher sein kann, den Studienplatz an sich zu erhalten. Stimmt das?

2. Mir fehlen für den Bachelorabschluss zu dem Zeitpunkt der Bewerbung in HH (Juli) noch Leistungspunkte. Die (hoffentlich) letzte Klausur im Bachelor kann ich leider erst im Oktober schreiben. Ich habe gelesen, dass man das BA-Zeugnis bis zum 31.03. nachreichen kann. Gilt das auch, wenn eben noch Klausuren geschrieben werden müssen, oder nur, wenn das Ergebnis der Bachelorarbeit als einziges fehlt?

Falls das möglich ist, wäre ich demnach ja zeitgleich an zwei Universitäten immatrikuliert. Für die Uni HH stellt dies meines Wissens kein Problem dar, richtig?

Für den Fall, dass ich die Klausur im Oktober nicht bestehe und diese im Februar nachschreiben könnte, wäre dies im Prinzip auch noch vor dem 31.03. Wäre dann auch in diesem Fall eine Paralleleinschreibung möglich?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen das Problem einigermaßen verständlich schildern und danke Ihnen schon jetzt vielmals für die Beantwortung der Fragen!

Mit freundlichen Grüßen

Livi
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Vorläufige Einschreibung zum Master

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Livi,

1.Das stimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: viewtopic.php?f=17&t=8679

2. Für die vorläufige Einschreibung ist es unwichtig, in welchen Bereichen noch Leistungspunkte fehlen. Wichtig ist nur, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 120 Leistungspunkte erworben haben - dies müssen Sie zur Einschreibung nachweisen. Eine zeitgleiche Immatrikulation an zwei Universitäten für ein Semester ist an der Uni Hamburg kein Problem. Sollten sie die Klausur im Februar nachschreiben müssen, müssen Sie aber darauf achten, dass Ihnen bis spätestens zum 31.03. dennoch Ihr Zeugnis oder ersatzweise eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Hochschule darüber, dass Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, vorliegt, die Sie an der Uni Hamburg einreichen können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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