Leistungspunkte M.Ed. Sopäd-Kunst

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janka
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Bearbeitet Leistungspunkte M.Ed. Sopäd-Kunst

Beitrag von janka »

Hallo,
ich möchte mich gerne mit den Fächern Sonderpädagogik und Kunst für den Master of Ed. zum WiSe 19 an der Uni HH einschreiben. Die Zulassung/Eignungsbescheid für die HFBK habe ich bereits erhalten. Zurzeit studiere ich Sopäd und Kunst an der Uni Oldenburg. Mich irritieren die 180/240 Leistungspunkte des Bachelors in Verbindung mit Kunst. Ist es zwingend erforderlich an anderen Unis auch einen Bachelor mit 240 CP (durch 105 CP im Fach Kunst) vorzuweisen? An der Uni OL und meines Wissens an allen anderen Unis Deutschlands, die Sopäd in Verbindung mit Kunst anbieten, ist ein Bachelorstudium immer nur mit 180 CP abzuschließen. Schließt dass dann automatisch jeden Studenten einer anderen Uni aus? Wie kommt es dazu, dass es HFBK mich zugelassen hat, obwohl ich den Anforderungen (ich hatte mich im Voraus über die CP-Anforderungen telefonisch erkundigt) anscheinend nicht entspreche? Gibt es Möglichkeiten die fehlenden CPs in Kunst innerhalb des Masters nachzuholen? Und abschließend: Müssen 180-240 CPs im Bereich Sopäd/Kunst vorzuweisen sein, oder zählen auch CPs aus anderen Fächern einer Doppeleinschreibung (in meinem Fall Technik/Materielle Kultur)?
Ich würde mich sehr über hilfreiche Vorgehensweisen und weiteren Infos zur Informationsbeschaffung freuen!
LG Janka
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Leistungspunkte M.Ed. Sopäd-Kunst

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Janka,

Es stellt kein Problem dar, wenn Ihr Bachelorstudium nur 180 LP aufweist. Die einzige Besonderheit, die Sie für die Bewerbung dann beachten müssen, ist, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung die vollen 180 LP erreicht haben müssen - dies müssen Sie zur Einschreibung nachweisen. Sie können sich also erst dann bewerben, wenn Ihr Studium abgeschlossen ist. Dies ist für andere Unterrichtsfächer anders - hier reichen 120 LP für die Bewerbung aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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janka
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Re: Leistungspunkte M.Ed. Sopäd-Kunst

Beitrag von janka »

Hallo Birte,
danke für deine schnelle Antwort! Das erleichtert mich sehr! Zählt das auch für die Bachelorarbeit? Muss diese bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung bewertet und eingetragen sein? Bewerbungszeitpunkt mit allen Nachweisen ist der 15.07.19 oder?
Freundliche Grüße,
Janka Schubert
janka
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Re: Leistungspunkte M.Ed. Sopäd-Kunst

Beitrag von janka »

Ich habe noch einige ergänzende Fragen:
Ich bin im 6. Fachsemester, also selbst mit Einhaltung der Regelstudienzeit muss ich im jetzigen Semester noch Kurse beenden. Die Vorlesungszeit geht bis einschließlich den 12.07.19, somit könnten Noten meiner Uni auch nur mit Ausnahmegenehmigung vorher eingetragen werden. Wird das bei dem Bewerbungsverfahren berücksichtigt? Kann man durch die Uni HH eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um beispielsweise die BA angemeldet aber noch nicht abgeschlossen haben zu müssen? Kann zum Zeitpunkt der Bewerbung auch eine Auflistung von Leistungen im Umfang von 180 CP vorliegen, die allen Anforderungen der Uni HH (Fachdidaktik, schulische Praxis etc.) entspricht aber noch nicht die Bachelorarbeit enthält? Ich habe innerhalb meines Studiums zusätzliche Module studiert, sodass ich auf mehr als 180 CP komme, einem Abschlusszeugnis durch fehlende Bachelorabeit aber noch nicht entspricht.
Falls es eine telefonische oder persönliche Anlaufstelle für meine Fragen gibt, wäre ich gerne Bereit diese für meine expliziten Fragen aufzusuchen.
Freundliche Grüße,
Janka
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Leistungspunkte M.Ed. Sopäd-Kunst

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Janka,

Bei einer Bewerbung für den Master of Education müssen Sie zur Bewerbung keine Nachweise einreichen - die Bewerbung ist papierlos. Sie müssen aber mit dem Unterrichtsfach Kunst zur Einschreibung nachweisen, dass Sie mit dem Ende der Bewerbungsfrist am 15.07. 180 Leistungspunkte hatten. Eine Ausnahmegenehmigung gibt es nicht. Es ist allerdings nicht vorgeschrieben, dass die 180 LP die Bachelorarbeit beinhalten müssen, diese muss lediglich zum Bewerbungsschluss angemeldet sein - auch das müssen Sie zur Einschreibung nachweisen. Wenn Sie also zur Einschreibung einen Nachweis Ihrer jetzigen Hochschule einreichen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung 180 LP erworben hatten und Ihre Bachelorarbeit angemeldet war, reicht das aus. Das Abschlusszeugnis kann auch bei einer Bewerbung mit dem Unterrichtsfach Kunst nachgereicht werden, nur die für die Bewerbung erforderliche Leistungspunktzahl ist höher, daher bedeutet das, wenn der Bachelor nur 180 LP hat in den meisten Fällen, dass dieser abgeschlossen sein muss, damit eine Bewerbung möglich ist. Wenn Sie aber auch so auf die erforderlichen 180 LP kommen, ist das ausreichend.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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