Späte Rückmeldung meiner Nicht-bestandenen Bachelorarbeit

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ACH
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Registriert: Di 14. Mai 2019, 11:47

Bearbeitet Späte Rückmeldung meiner Nicht-bestandenen Bachelorarbeit

Beitrag von ACH »

Hallo,

ich habe leider erst drei Monate nach Abgabe meiner Bachelorarbeit erfahren, dass ich diese nicht bestanden habe.
Für den vorläufigen Master war ich bereits zugelassen. Heute habe ich einen Ablehungsbescheid für die Zulassung des Masters bekommen.
Meine zweite Bachelorarbeit habe ich erst Anfang des Sommersemesters abgegeben. Wenn ich das negative Ergebnis meiner Bachelorarbeit früher erfahren hätte, hätte ich rechtzeitig alle Leistungen erbringen können.

Wie stehen die Chancen, Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid einzulegen?


Vielen Dank für die Antwort.
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Späte Rückmeldung meiner Nicht-bestandenen Bachelorarbeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo ACH,

Wenn ich Sie richtig verstehe, geht es um eine Rücknahme der Zulassung. Gegen diese können Sie in jedem Fall Widerspruch einlegen. Die Chance dafür, dass diesem Widerspruch statt gegeben wird, schätze ich aber eher als relativ gering ein. Dafür gibt es zwei Gründe:
1. Die Regelung der Uni Hamburg, dass es möglich ist, mit einem nicht vollständig abgeschlossenen Bachelorstudium vorläufig für einen Masterstudiengang zugelassen zu werden, stellt bereits eine Kulanzregelung dar. An den meisten deutschen Universitäten ist der vollständige Bachelorabschluss eine Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium.
2. In den meisten Studiengängen der Uni Hamburg enthalten die Prüfungsordnungen Vorgaben dazu, wie lange die Korrektur von Abschlussarbeiten in der Regel in Anspruch nehmen darf. Sollte das für Ihren Studiengang gelten, hätten Sie frühzeitig aktiv darauf hinwirken müssen, dass die Korrektur innerhalb der vorgegebenen Zeit erfolgt. Wenn Ihre Prüfungsordnung Vorgaben dazu enthält und Sie nichts unternommen haben, um die Einhaltung der Vorgaben zu erwirken, gehe ich eher davon aus, dass ein Widerspruch nicht erfolgreich sein wird. Ohne weitere Informationen dazu, in welchem Studiengang Sie studieren und ob Sie etwas unternommen haben, um eine rechtzeitige Korrektur Ihrer Arbeit zu erwirken, kann ich Ihnen hierzu aber keine weitere Einschätzung geben.

Diese Einschätzung kann ich Ihnen aber sicher geben: Wenn Sie kein Problem darin sehen, bei einer Neubewerbung für Ihren Masterstudiengang erneut einen Platz zu erhalten, ist es definitiv der einfachste Weg, die Rücknahme der Zulassung einfach zu akzeptieren und sich zum Wintersemester 2019/20 erneut für den Masterstudiengang zu bewerben. Leistungen, die Sie bereits im Masterstudiengang erbracht haben, werden in jedem Fall angerechnet. Ein Problem ergibt sich also nur für den Fall, dass Sie fürchten, den Studienplatz bei einer Neubewerbung nicht erneut zu erhalten. Nur in dem Fall würde ich den Weg über den Widerspruch gehen.

Selbstverständlich sind ein Widerspruch und eine Neubewerbung aber auch parallel möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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