Guten Morgen,
ich studiere aktuell im ersten Semester im Zweitstudium einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der Uni Hamburg. Ich überlege, im Wintersemester 2019/20 zusätzlich im Doppelstudium einen an meinen Bachelorabschluss anschließenden Masterstudiengang aufzunehmen. Ist das grundsätzlich möglich und müssen hier auch die Voraussetzungen für ein Doppelstudium nachgewiesen werden? Darf der Master auch zulassungsbeschränkt sein und wie erfolgt ggf. der Bewerbungsprozess?
Herzliche Grüße und vielen Dank!