Lieber tobiasf,
für die endgültige Immatrikulation als Promotionsstudierender ist an der Universität Hamburg der Nachweis des Studienabschlusses zu erbringen (siehe
www.uni-hamburg.de/promtion#2930561). Die Betreuungszusage und ein Transcript of Records wären kein Ersatz für den Nachweis des Studienabschlusses.
Sie könnten die Immatrikulation als Promotionsstudierender auch schon vorher beantragen. Sie sind allerdings, solange Sie den Studienabschluss nicht nachgewiesen haben, nur vorläufig als Promotionsstudierender immatrikuliert.
Die Immatrikulation als Promotionsstudierender wäre jedoch in jeden Fall "nahtlos", da auch Promotionsstudierende zum Beginn des Semesters immatrikuliert werden, für das die Immatrikulation beantragt wurde, auch wenn der Immatrikulationsantrag erst im laufenden Semester gestellt wird.
Da Sie angeben, dass Sie Ihr Masterstudium gerade erst abschließen, ist es unwahrscheinlich, dass uns der Abschluss vom zuständigen Fachbereich vor Beginn des Wintersemesters 2020/21 (01.10.2020) gemeldet wird. Da dies die Bedingung dafür wäre, dass Sie zum Ende des Sommersemesters 2020 aus Ihrem Masterstudiengang wegen erfolgreichen Abschlusses des Studiums exmatrikuliert werden, könnten Sie sich auch noch regulär durch Zahlung des Semesterbeitrags für das Wintersemester 2020/21 zurückmelden und vorerst weiter in Ihrem Masterstudiengang immatrikuliert bleiben. Wenn der Abschluss uns dann im Verlauf des Wintersemesters 2020/21 gemeldet wird und Sie die Immatrikulation als Promotionsstudierender ebenfalls beantragen, werden Sie dann einfach aus dem Masterstudiengang exmatrikuliert und endgültig als Promotionsstudierender immatrikuliert.
Liebe Grüße
Thomas Walter