Immatrikulation zur Promotion vor der Zulassung zur Promotion in den Geisteswissenschaften

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JJK
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Bearbeitet Immatrikulation zur Promotion vor der Zulassung zur Promotion in den Geisteswissenschaften

Beitrag von JJK »

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Promotionsbüro der Geisteswissenschaften hat mit mitgeteilt, dass es möglich ist, sich zur Promotion zu immatrikulieren, bevor man durch den Promotionsausschuss zur Promotion zugelassen wurde, und zwar mit der Vorlage "Betreuungszusage zur Immatrikulation".

Welche weiteren Unterlagen werden dazu noch benötigt? Wenn das Masterzeugnis noch nicht fertig erstellt sein sollte, reicht ein Leistungskontoausdruck aus Stine mit allen Noten (auch vom Abschlussmodul)? Oder muss es ein Transcript of Records sein?

Wenn man sich vor der Zulassung zur Promotion zum Promotionsstudium einschreibt, bis wann muss dann die Zulassung durch den Ausschuss nachgereicht werden? Gibt es da eine Frist? In den Geisteswissenschaften tagt der Ausschuss ja seltener.

Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
JJK
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Immatrikulation zur Promotion vor der Zulassung zur Promotion in den Geisteswissenschaften

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo JJK,

Ein Ausdruck des Leistungskontos oder ein Transcript reicht für die Einschreibung nicht aus - es ist das Masterzeugnis erforderlich.

Eine Frist für das Nachreichen der Zulassung gibt es nicht. Hier haben Sie also Zeit, bis der Ausschuss getagt hat.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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JJK
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Re: Immatrikulation zur Promotion vor der Zulassung zur Promotion in den Geisteswissenschaften

Beitrag von JJK »

Sehr geehrte Frau Schelling,

danke für die rasche Antwort. Ich hätte bitte noch eine Nachfrage: Sie schreiben, dass für die Einschreibung zur Promotion kein ToR ausreicht, sondern das Masterzeugnis benötigt wird.
Für den Antrag auf Zulassung reicht hingegen laut Promotionsbüro Geisteswissenschaften ein ToR mit allen Noten und das Zeugnis kann nachgereicht werden. Wenn ich nun zunächst mit einem ToR den Antrag auf Zulassung stelle und die Zulassung erhalte, dann wird ja eine Frist vorgegeben, bis wann ich mich immatrikulieren muss. Was mache ich dann aber, wenn das Zeugnis noch immer in der Bearbeitung ist? Reicht dann trotz Zulassung auch kein ToR?

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
JJK
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Re: Immatrikulation zur Promotion vor der Zulassung zur Promotion in den Geisteswissenschaften

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo JJK,

Wenn es Probleme bei der Erstellung des Zeugnisses gibt, können Sie sich für die Einschreibung von der Fakultät eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Ihr Studium vollständig abgeschlossen ist und nur noch das Zeugnis fehlt und das Zeugnis dann später nachreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Immatrikulation zur Promotion vor der Zulassung zur Promotion in den Geisteswissenschaften

Beitrag von JJK »

Sehr geehrte Frau Schelling,

kann man sich mit dieser Bestätigung, dass das Studium vollständig abgeschlossen ist und nur noch das Zeugnis fehlt, auch zur Promotion in den Geisteswissenschaften immatrikulieren, bevor man die Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss erhalten hat?

Nochmals vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
JJK
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Re: Immatrikulation zur Promotion vor der Zulassung zur Promotion in den Geisteswissenschaften

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo JJK,

Ja, das ist möglich - auch in dem Fall reicht die Betreuungszusage aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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