Sehr geehrte Damen und Herren,
das Promotionsbüro der Geisteswissenschaften hat mit mitgeteilt, dass es möglich ist, sich zur Promotion zu immatrikulieren, bevor man durch den Promotionsausschuss zur Promotion zugelassen wurde, und zwar mit der Vorlage "Betreuungszusage zur Immatrikulation".
Welche weiteren Unterlagen werden dazu noch benötigt? Wenn das Masterzeugnis noch nicht fertig erstellt sein sollte, reicht ein Leistungskontoausdruck aus Stine mit allen Noten (auch vom Abschlussmodul)? Oder muss es ein Transcript of Records sein?
Wenn man sich vor der Zulassung zur Promotion zum Promotionsstudium einschreibt, bis wann muss dann die Zulassung durch den Ausschuss nachgereicht werden? Gibt es da eine Frist? In den Geisteswissenschaften tagt der Ausschuss ja seltener.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
JJK