Erhalt des Semestertickets nach Einsendung der Unterlagen zur Einschreibung zur Promotion

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JJK
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Bearbeitet Erhalt des Semestertickets nach Einsendung der Unterlagen zur Einschreibung zur Promotion

Beitrag von JJK »

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne würde ich mich vor der Zulassung zur Promotion in den Geisteswissenschaften vorab mit einer Betreuungszusage zur Promotion immatrikulieren, um bis zum Erhalt der Zulassung das Semesterticket zu nutzen. Nun ist meine erste Frage, wann ich ungefähr das Semesterticket erhalten würde, wenn ich z.B. am 23.9.19 alle Unterlagen für die Immatrikulation zur Promotion abschicke.

Meine zweite Frage wäre: Was für einen Nachweis über die Krankenversicherung benötigen Sie zur Einschreibung zur Promotion? Muss dieser speziell für die Einschreibung an einer Hochschule sein?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
JJK
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Erhalt des Semestertickets nach Einsendung der Unterlagen zur Einschreibung zur Promotion

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo JJK,

Zu Ihrer ersten Frage lässt sich leider kein konkreter Zeitrahmen angeben, Anträge auf Einschreibung für die Promotion werden aber zeitnah bearbeitet.

Der Nachweis über die Krankenversicherung muss nicht speziell für die Hochschule ausgestellt werden, wichtig ist nur, dass die Bescheinigung aktuell ist und die auf der folgenden Seite beschriebenen Informationen enthält: https://www.uni-hamburg.de/kv

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Erhalt des Semestertickets nach Einsendung der Unterlagen zur Einschreibung zur Promotion

Beitrag von JJK »

Vielen Dank für die Antwort. Schade, dass Sie keinen Zeitrahmen angeben können. Ich würde gerne sicher gehen, dass ich das Semesterticket im Oktober nutzen kann. Wird nach der Bearbeitung des Antrags direkt das Semesterticket rausgeschickt oder muss man erst den Semesterbeitrag zahlen bzw. welche Schritte folgen nach dem Antrag? Ich könnte ihn auch früher losschicken, bin dann aber für fast 3 Wochen im Ausland und nicht erreichbar. Wäre das problematisch? Muss ich nach dem Absenden des Antrags erreichbar sein, auf etwas reagieren, eine Frist einhalten? Oder wie läuft das ab?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
JJK
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Re: Erhalt des Semestertickets nach Einsendung der Unterlagen zur Einschreibung zur Promotion

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo JJK,

Das Ticket wird erst dann erstellt, wenn Sie den Semesterbeitrag gezahlt haben. Wenn Sie den Antrag früher schicken können, tun Sie das auf jedem Fall. Es gibt im Anschluss keine Fristen oder ähnliches, was einzuhalten wäre, Sie können also ohne Probleme ins Ausland fahren.

Wenn Sie den Online-Antrag derzeit aufrufen, finden Sie nur Formulare für die Einschreibung zum Sommersemester. Bitte warten Sie ab, bis die Formulare für das Wintersemester verfügbar sind, bevor Sie den Antrag stellen, da Sie, wenn Sie sich jetzt noch für das Sommersemester einschreiben würden, den Semesterbeitrag unnötig doppelt bezahlen müssten. Die Formulare für das Wintersemester sollten in den nächsten Tagen verfügbar sein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Erhalt des Semestertickets nach Einsendung der Unterlagen zur Einschreibung zur Promotion

Beitrag von JJK »

Ich bin derzeit noch im Masterstudium an der UHH eingeschrieben. Das Masterzeugnis befindet sich in der Erstellung. Ich habe eine Bestätigung über das abgeschlossene Studium vom Studienbüro, dass ich einreichen möchte. Sehe ich das richtig, dass dann ein formloser Antrag reicht und ich nicht auf den Online-Antrag angewiesen bin? Wenn ich den Antrag gestellt habe, bis wann muss ich den Semesterbeitrag überweisen? Wie bekomme ich dann Bescheid bzw. eine Rückmeldung auf meinen Antrag?

Beste Grüße
JJK
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Re: Erhalt des Semestertickets nach Einsendung der Unterlagen zur Einschreibung zur Promotion

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo JJK,

Die Bestätigung de Studienbüro über den Abschluss des Studiums reicht für die Einschreibung vorab aus. In der Tat ist in der Konstellation keine Antrag über STiNE, sondern nur ein formloser Antrag nötig. Den Semesterbeitrag sollten Sie überweisen, sobald Sie den Antrag gestellt haben. Es kann aber, wenn Sie kurz nach Antragsstellung überweisen, sein, dass Ihre Semesterunterlagen noch auf den alten Studiengang ausgestellt werden, In der Regel ist das aber in keinem Zusammenhang ein Problem. Die Online-Semesterbescheinigung wird nach der Umschreibung neu auf die Promotion ausgestellt.

Einen Bescheid oder eine gesonderte Rückmeldung über die Umschreibung erhalten Sie nicht - Sie sehen in Ihrem STiNE-Account, dass die Umschreibung geklappt hat, wenn Sie die neue Online-Semesterbescheinigung erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Erhalt des Semestertickets nach Einsendung der Unterlagen zur Einschreibung zur Promotion

Beitrag von JJK »

Sehr geehrte Frau Schelling,

ich kann in der Tat nur kurz nach Absendung des Antrags den Semesterbeitrag überweisen oder wegen Auslandsaufenthalts ca. 3 Wochen später. Wenn ich jetzt den Antrag abschicke, morgen den Semesterbeitrag überweise und dann z.B. nächste Woche mein Masterzeugnis ausgestellt wird (was wahrscheinlich ist), werde ich dann nicht exmatrikuliert und der Beitrag ungültig, sodass ich keine Semesterunterlagen für den alten Studiengang erhalte? Wann würden Sie mir die Überweisung empfehlen, sodass ich trotz abgeschlossenes Masterstudium ab Oktober das Semesterticket als Promotionsstudent nutzen kann?

Besten Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
JJK
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Re: Erhalt des Semestertickets nach Einsendung der Unterlagen zur Einschreibung zur Promotion

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo JJK,

Nein, wenn Sie jetzt den Antrag auf Einschreibung für die Promotion stellen, werden Sie nicht exmatrikuliert. Die Exmatrikulation erfolgt nicht mit Ausstellung des Zeugnisses, sondern immer erst zum Ende des Semesters, in dem das Zeugnis ausgestellt wurde. Wenn Sie jetzt den Antrag stellen und morgen den Beitrag bezahlen, sollte Ihre Umschreibung reibungslos von statten gehen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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