Hallo vossemec,
nach § 50 HmbHG (
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... 50&st=null) haben Sie als Studierende einer anderen Hamburger Hochschule das Recht, Lehrveranstaltungen der Uni Hamburg zu besuchen, sofern die Lehrveranstaltung nicht teilnahmebeschränkt ist und Sie die Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs, zu dem die Lehrveranstaltung gehört, erfüllen. Semesterbeiträge fallen dabei nicht an. Sie müssen aber mit den Lehrenden der Veranstaltung abklären, ob Sie teilnehmen dürfen. Am besten suchen Sie sich eine für Sie passende Veranstaltung über das
Vorlesungsverzeichnis heraus und nehmen dann direkt Kontakt mit dem oder der Lehrenden auf.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling