Liebe Frau Biene,
eine Beurlaubung ist prinzipiell auch für Promotionsstudierende möglich. Alle relevanten Informationen zum Thema Beurlaubung finden Sie auf unserer Webseite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html.
Allerdings muss hierfür einer der folgenden wichtigen Gründe vorliegen:
- eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
- die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
- ein Studienaufenthalt an in- und ausländischen Hochschulen
- in Studiengängen ohne studienbegleitendes Prüfungssystem zur unmittelbaren Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung für ein Semester (d.h. gilt NICHT für Bachelor- und Masterstudiengänge)
Der Vorbereitungsdienst ist jedoch in diesem Sinne kein wichtiger Grund für eine Beurlaubung. Daher können Sie sich auch nicht aus diesem Grund beurlauben lassen.
Liebe Grüße
Thomas Walter